Der Bundesrat hat festgelegt, wie er vorgehen will. Bis Ende Januar 2026 muss das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) Projekte vorschlagen, die in die Nationalstrassen- und die Bahninfrastruktur-Ausbauschritte sowie ins fünfte Programm Agglomerationsverkehr aufgenommen werden sollen. Die Grundlage für die Vorhaben liefert ein Gutachten der ETH Zürich.
Für die Bahn-Infrastruktur soll das Uvek eine Variante vorlegen, die von mehr Einnahmen ausgeht, aber nicht im Widerspruch steht zum Entlastungspaket 27, das derzeit im Parlament diskutiert wird. Bei den Strassen-Projekten und bei Agglomerationsprogrammen soll von den bestehenden finanziellen Rahmenbedingungen ausgegangen werden.
Die Ausbauschritte für Strasse und Bahn sowie die Beiträge ans Programm Agglomerationsverkehr will der Bundesrat in der Vernehmlassung bündeln und damit die gesamtheitliche Planung der nächsten Ausbauschritte aufzeigen. Gegen die Beschlüsse zu Bahn und Strasse plant er dann aber getrennte Referenden.
Festhalten will der Bundesrat am gestaffelten Ausbau, soweit das inhaltlich sinnvoll ist. In der Vernehmlassungsvorlage will er daher einen Ausbauschritt 2027 für Strasse, Bahn und Beiträge ans Programm Agglomerationsverkehr beantragen. Gleichzeitig will er einen Ausblick auf die weiteren Ausbauschritte 2031 und 2035 machen.
Die Vernehmlassungsvorlage soll Ende Juni 2026 vorliegen. Grundlage für das Vorgehen des Bundesrates ist das Gutachten, das Verkehrsminister Albert Rösti im vergangenen Januar in Auftrag gegeben hatte. Am Donnerstag war es in Bern präsentiert worden.
Auslöser waren das Nein des Stimmvolkes zu Autobahn-Ausbauten. Ein zweiter war, dass für den beschlossene Bahn-Ausbauschritt rund 14 Milliarden Franken Mehrkosten erwartet werden, etwa wegen zusätzlicher Projekte. Erstellt wurde das Gutachten unter Leitung von Ulrich Weidmann, ETH-Professor für Verkehrssysteme am Institut für Verkehrsplanung und Transportsysteme.
(AWP)