Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung zur neuen Rechtsform eröffnet. Bereits früher hatte die Landesregierung mitgeteilt, dass die heutige Organisation als privatrechtliche AG für die Aufgabenerfüllung des Rüstungskonzerns nicht mehr zeitgemäss sei. Geprüft wurde neben weiteren Varianten auch eine Reintegration der Ruag ins VBS.
Die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des öffentlichen Rechts trage den veränderten sicherheitspolitischen Bedürfnissen besser Rechnung, schrieb der Bundesrat in einer Mitteilung. Zudem verfüge der Bund so über wirksamere und präziser umschriebene Steuerungsinstrumente, die auch das Parlament verlangt hatte. Es gehe um mehr Rechtssicherheit.
(AWP)