Die Teilrevision des seit 2016 geltenden Epidemiengesetzes sei im Hinblick auf Pandemien und bedeutende Gesundheitsbedrohungen notwendig, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Etwa will er das Eskalationsmodell mit normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage anpassen.
Die Kantone sollen grundsätzlich für den Vollzug von Massnahmen zuständig sein. Der Bund soll aber zusätzliche Kompetenzen bei Überwachung und epidemiologischen Abklärungen erhalten. Auch bei den landesweiten Massnahmen wie Prävention und Impfung soll der Bund mehr zu sagen haben.
Ausserdem sollen bestimmte Massnahmen bezüglich Homeoffice, Maskenpflicht, Zertifikate und Schutzkonzepte präzisiert werden. Auch will der Bundesrat Systeme und Methoden zur Überwachung stärken, vernetzen und digitalisieren.
(AWP)