Der Bundesrat verspricht sich vom Verbot der Organisation «eine präventive und repressive Wirkung», wie er in einer Mitteilung schrieb. So soll damit das Risiko verringert werden, dass die Hamas und verwandte Organisationen die Schweiz als Rückzugsort nutzen. Auch die Terror-Bedrohung in der Schweiz soll dadurch verringert werden.

Ausserdem könnten die Strafverfolgungsbehörden einfacher Einreiseverbote oder Ausweisungen verfügen. Und das Verbot erlaube es den Behörden, gezielter gegen Unterstützer der Hamas vorzugehen. Für Finanzintermediäre führe das Verbot zu mehr Rechtssicherheit bei der Bekämpfung der Terrorfinanzierung.

Bis zu 20 Jahre Gefängnis

Mit dem Verbot, das bis am 28. Mai in Vernehmlassung ist, werden Unterstützungshandlungen der Hamas mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft und Personen, die in den Organisationen «massgeblichen Einfluss haben» mit bis zu 20 Jahren. Zu unterscheiden sei jeweils, ob eine Handlung der Förderung der Ziele der Hamas diene oder der Unterstützung von palästinensischen Anliegen, hielt der Bundesrat in seinem Bericht zur Vernehmlassung fest.

Weil das Verbot für betroffene Organisationen, Gruppierungen und Personen weitreichende Konsequenzen hätte, sei das Gesetz auf fünf Jahre befristet, schrieb der Bundesrat. Das Parlament könne diese Frist aber verlängern.

Keine Bedrohung für die Schweiz

Kämpfer der im Gazastreifen regierenden islamistischen Hamas hatten am 7. Oktober Israel angegriffen und dabei fast 1200 Personen getötet und 250 entführt. Unter den Opfern waren auch zwei Schweizer Staatsbürger. Als Reaktion auf den Angriff stufte der Bundesrat die Hamas als terroristische Organisationen ein.

Gegenwärtig hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) allerdings keine Informationen, die darauf hindeuten, dass die Hamas über operative Mittel verfügt, um in Europa oder der Schweiz Anschläge zu verüben, wie der Bundesrat weiter schrieb.

In Europa konzentrieren sich die Netzwerke der Hamas demnach hauptsächlich auf Finanzierungsfragen, die in der Schweiz jedoch nie formell festgestellt worden seien.

Räte forderten Verbot

Sowohl Stände- als auch Nationalrat hatten in der Wintersession ein Hamas-Verbot gefordert, indem sie die Motionen ihrer Sicherheitspolitischen Kommissionen annahmen. Beide Kommissionen hatten geltend gemacht, dass sich die Hamas mit ihrer menschenverachtenden Attacke von Anfang Oktober auf Israel als Gesprächspartnerin vollends diskreditiert habe. Sie könne nur als brutale Terrororganisation bezeichnet werden. Entsprechend sei eine klare Positionierung der Schweiz wichtig.

Vorbehalte gegen ein Verbot der Hamas hatte in dieser Debatte der der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga vorgebracht. Verbiete die Schweiz andere als von der Uno verbotene Organisationen, drohe sie unter internationalen Druck zu geraten. Dies etwa, was die Türkei und die Kurdische Arbeiterpartei (PKK) angehe.

Der Genfer Ständerat verwies auch auf die lange Vorgeschichte des Nahostkonflikts - und die unschuldigen Opfer auf palästinensischer Seite. Ein Hamas-Verbot wäre auch im Hinblick auf eine mögliche Vermittlerrolle der Schweiz ein Fehler. Zugleich verurteilte er den Terror der Organisation unmissverständlich.

(AWP)