Damit wären mehr Menschen in der beruflichen Vorsorge versichert, wie es in einem Bericht der Landesregierung vom Mittwoch heisst, der im Auftrag des Parlaments verfasst wurde. Zudem würde die versicherte Lohnsumme höher ausfallen. Versicherte mit gleichen Löhnen würden gleichbehandelt - unabhängig davon, ob sie mehrere Arbeitgeber haben oder Haupt- und Nebenerwerben nachgehen.

Denn Personen, die für einen einzigen Arbeitgeber arbeiten, sind in der zweiten Säule gegenwärtig besser versichert als Personen, die zu einem gleich hohen Einkommen für mehrere Arbeitgeber tätig sind. Bei mehreren Tätigkeiten sind die Arbeitnehmenden in den meisten Fällen nur für die hauptberufliche Anstellung obligatorisch versichert.

Dem Bericht des Bundesrats zufolge lässt sich die Situation der betroffenen Arbeitnehmerkategorien durch eine Kombination der drei genannten Faktoren am besten verbessern. Eine solche Ausweitung der Versicherungspflicht hätte gemäss dem Bericht allerdings auch zur Folge, dass der Mindestumwandlungssatz gesenkt werden müsste. Denn ohne eine solche gleichzeitige Senkung würde sich die bestehende Unterfinanzierung in der obligatorischen Versicherung weiter verschärfen.

Alternative Modelle, die die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug unverändert lassen, wären «schwierig umzusetzen», heisst es in dem Bericht weiter. Zudem würden sie teilweise hohe Mehrkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Auch wies der Bundesrat darauf hin, dass es - solange das Parlament nicht aktiv wird - Aufgabe der Vorsorgeeinrichtungen, Arbeitgeber und Sozialpartner sei, Lösungen für die berufliche Vorsorge von Mehrfachbeschäftigten zu finden.

(AWP)