Die Schutzklausel könnte angewandt werden, wenn Schwellenwerte in Bereichen wie der Arbeitslosigkeit, des Sozialhilfebezugs oder der Nettozuwanderung überschritten werden, wie es in einer Mitteilung hiess. Berücksichtigt würden auch Indikatoren, welche auf «schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme» hinweisen, etwa im Wohnungswesen oder im Verkehr.
Als Massnahme könnte der Regierung etwa Höchstzahlen bei der Zuwanderung oder einen Inländervorrang einführen. Möglich seien auch die Beschränkung des Aufenthaltsrechts beim Verlust der Arbeit oder eine eingeschränkte Aufenthaltsdauer für Stellensuchende, hiess es.
Der Bundesrat könnte auch entgegen der Meinung der EU die Schutzklausel anrufen. Die EU könnte Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
(AWP)