Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs hat sich die Gefahr eines Gasmangels in der Schweiz erhöht. Dazu kommen technische Probleme in vielen französischen Kernkraftwerken. Der Bundesrat ergriff daher verschiedene Massnahmen zur Verhinderung einer Energiemangellage auf Verordnungsstufe. Diese sind bis Ende 2026 befristet.

Die Wasserkraftreserve, die Schaffung von Reserve-Gaskraftwerken und gepoolten Notstromgruppen sowie Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen sollen auch mittel- und langfristig helfen, eine genügend grosse Stromreserve bereitzustellen, wie der Bundesrat schrieb. Er wolle die verschiedenen Reservekapazitäten auf eine unbefristete gesetzliche Grundlage stellen und so die Versorgungssicherheit stärken.

Ausnahmen bei Umwelt-Grenzwerten

Konkret soll der Bundesrat Zielwerte für die Dimensionierung der einzelnen Bestandteile der Reserve vorgeben können. Über die konkrete Dimensionierung soll die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) bestimmen.

Die ergänzende Reserve soll grundsätzlich durch Ausschreibungen bereitgestellt werden, wobei für Notstromgruppen und Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen auch ein anderes Verfahren möglich sein soll. Für die Teilnahme an der Reserve sollen die Anlagebetreiber ein Verfügbarkeitsentgelt erhalten. Werden ihre Reserven abgerufen, sollen sie zudem eine Abrufentschädigung bekommen.

Damit die Treibhausgasbilanz nicht belastet wird, kann der Bundesrat gemäss Vernehmlassungsvorlage Anpassungen im CO2-Recht treffen, wie die Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem. Zudem kann er verhältnismässige und befristete Ausnahmen beim Umweltschutzrecht und bei kantonalen Betriebsvorschriften vorsehen, falls dies für den Betrieb der Anlagen unabdingbar ist.

Haushalte dürften mehr bezahlen

Für die Förderung von Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK) sieht der Bundesrat Investitionsbeiträge von jährlich 20 Millionen Franken über einen Zeitraum von zehn Jahren vor. Die neuen WKK-Anlagen sollen im Winterhalbjahr eine zusätzliche Strommenge von rund 400 Gigawattstunden (GWh) bereitstellen. Die Finanzierung erfolgt über den Netzzuschlagfonds. Der Netzzuschlag wird dafür nicht erhöht.

Sämtliche übrige Kosten sollen grundsätzlich Teil der anrechenbaren Betriebskosten des Übertragungsnetzes sein und deshalb auf alle Endverbraucherinnen und Endverbraucher überwälzt werden. Die Strompreise dürften dadurch also steigen.

Im Energiegesetz will der Bundesrat den Auftrag an das Bundesamt für Energie (BFE) verankern, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand und die zeitliche Entwicklung der Energieversorgung der Schweiz zu informieren. Die gesetzliche Anpassung stelle sicher, dass das BFE Zugang zu den entsprechenden Daten erhalte.

Keine Verbrauchsreserve

Da die Realisierung neuer Reservekraftwerke Zeit in Anspruch nimmt, erfolgt laut dem Bundesrat bereits im laufenden Jahr auf Grundlage der Winterreserveverordnung eine Ausschreibung für neue Reservekraftwerke. Den Betreiberinnen und Betreibern sollen die Kosten für die Projektierung und erforderlichen Vorleistungen zurückerstattet werden, sofern das Parlament die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen nicht schafft.

Kein Thema für den Bundesrat ist eine Verbrauchsreserve. Die Branche soll also nicht zu einer gezielten Senkung der Nachfrage verpflichtet werden. Es sei effizienter, wenn die Strombranche im Markt derartige Produkte freiwillig anbiete. Dafür seien im Energie-Mantelerlass auch entsprechende Regelungen vorgesehen. Das Parlament berät diese Vorlage derzeit.