Wie der Bundesrat am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb, unterstützen stimmrechtsberatende Unternehmen Aktionärinnen und Aktionäre bei der Ausübung ihrer Stimmrechte. Sie sprechen gestützt auf die Geschäftsberichte oder Vergütungssysteme der Aktiengesellschaft Empfehlungen aus, wie die Aktionärinnen und Aktionäre an der Generalversammlung abstimmen sollen.
Wenn die stimmrechtsberatenden Unternehmen aber nicht nur ein Mandat von den Aktionärinnen und Aktionären hätten, sondern auch für die Aktiengesellschaft selbst tätig seien, könne das zu Interessenskonflikten führen, sagt die Landesregierung.
Am Mittwoch hat sie nun eine Änderung des Obligationenrechts in die Vernehmlassung gegeben. Gemäss dieser sollen die Aktiengesellschaften beispielsweise mit der Einladung zur Generalversammlung auf mögliche Interessenskonflikte der Stimmrechtsberater hinweisen müssen.
Mit der Vorlage erfüllt der Bundesrat einen Auftrag des Parlaments. Stände- und Nationalrat hiessen 2019 und 2020 eine Motion des parteilosen früheren Schaffhauser Ständerats Thomas Minder mit diesem Ziel gut. Die Vernehmlassung dauert bis Anfang September.
(AWP)
