Die Hotellerie liefert derzeit 3,8 Prozent Mehrwertsteuer ab. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer liegt zurzeit bei 8,1 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungsbetriebe wurde 1996 eingeführt und bisher sechs Mal verlängert, zuletzt von 2017 bis 2027.

300 Millionen Franken weniger

Mit einer Motion von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) verlangte das Parlament eine erneute Verlängerung, über 2027 hinaus. Eine Frist wurde in der Motion nicht genannt. Die Mehrheit im Parlament wollte mit der Verlängerung der Branche Planungssicherheit geben.

Der Bundesrat schlägt in der am Mittwoch eröffneten Vernehmlassung eine Verlängerung um acht Jahre vor, bis Ende 2035. Damit könne künftig im Rahmen der neuen Finanzordnung diskutiert werden, ob der Sondersatz für die Beherbergungsleistungen beibehalten werden solle, schrieb er dazu. Die Motion lehnte der Bundesrat ab.

Werde die tiefere Mehrwertsteuer für Hotelleriebetriebe beibehalten, führe das zu Mindereinnahmen von 300 Millionen Franken pro Jahr, führt er im Bericht zur Vernehmlassungsvorlage aus. Aufgrund der Schuldenbremse müsste dieser Betrag anderweitig kompensiert werden.

Die Befristung will der Bundesrat, weil er findet, dass die Subventionierung einer Branche regelmässig überprüft werden sollte. Zudem habe sich die wirtschaftliche Lage des Tourismus-Sektors im Vergleich zu 1996 stark verbessert. Die Zahl der Logiernächte sei 2024 mit rund 42,8 Millionen so hoch wie noch nie gewesen.

Selbst mit dem Normalsatz würden Beherbergungsbetriebe in der Schweiz weniger hoch besteuert als in anderen Ländern, macht der Bundesrat weiter geltend. Schweizer Betriebe wären in dieser Hinsicht gegenüber der Konkurrenz in europäischen Staaten auch mit dem Normalsatz immer noch im Vorteil.

Weniger ausländische Gäste

Auch das Argument der vielen ausländischen Gäste mag der Bundesrat nicht zählen lassen. 1996 seien zwei von drei Gästen aus dem Ausland angereist, schreibt er. Nach aktuellen Zahlen von BAK Economics kamen 2023 noch die Hälfte der Hotelgäste aus dem Ausland. Zähle man die Parahotellerie - zum Beispiel Campingplätze oder Gruppenunterkünfte - dazu, seien es noch 45 Prozent Ausländer.

Diese Entwicklung sei keine kurzfristige Folge von Covid-19, schreibt der Bundesrat. Sondern sie sei Ausdruck eines strukturellen Wandels. Der Inlandtourismus sei eine wichtige Stütze der Branche geworden.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. November.

(AWP)