Die entsprechende Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat die Landesregierung am Freitag beschlossen.

Im Zentrum steht der Verkauf von Generika und Nachahmerpräparaten, den sogenannten Biosimilars. Diese gleich wirksamen und kostengünstigeren Arzneimittel werden in der Schweiz weniger oft eingesetzt als im Ausland.

Der Bundesrat greift nun einerseits in die Preisbildung von gewissen Generika- und Nachahmerpräparaten ein. Andererseits wird der Selbstbehalt der Patienten für Arzneimittel beim Bezug teurer Originalpräparate erhöht.

Weiter fördert der Bundesrat einen rascheren Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln.

(AWP)