Die LSVA für E-Lastwagen soll damit zwei Jahre früher kommen als ursprünglich geplant. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse zog der Bundesrat die Einführung nun vor, von 2031 auf 2029. Die Landesregierung verabschiedete am Mittwoch die Botschaft zur Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes an die Räte.
Geplant ist ein neues Tarifsystem, das sich neben dem Gewicht und den gefahrenen Kilometern auf die Antriebstechnik der Fahrzeuge stützt. Um die Dekarbonisierung der Lastwagenflotten voranzubringen, sollen mit Batterien oder Wasserstoff-Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge bis 2035 Rabatte erhalten bei der LSVA.
Allerdings wird der Rabatt von Jahr zu Jahr kleiner. 2029 liegt er bei 70 Prozent des Tarifs. 2035 - im letzten Jahr der Gewährung - beträgt er dann noch 10 Prozent.
(AWP)