Aufgehoben werden Massnahmen im Energie-, Transport- und Bankensektor, um eine rasche wirtschaftliche Erholung, den Wiederaufbau und die Stabilisierung des Landes zu unterstützen, hiess es in einer Mitteilung des Rats der EU. Es werde geprüft, ob weitere Wirtschaftssanktionen ausgesetzt werden können.

Von der Aufhebung habe die Schweiz Kenntnis genommen, sagte ein Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Bundesrat hatte sich im 2011 den von der EU verhängten Sanktionen angeschlossen. Dabei seien alle Entscheidungen der EU in Bezug auf Syrien-Sanktionen übernommen worden.

Beteiligung am Wiederaufbau ermöglichen

Eine Rebellenallianz unter Führung der Islamistengruppe Haiat Tahrir al-Scham (HTS) hatte im Dezember den Langzeitmachthaber gestürzt. Inzwischen regiert in Damaskus eine Übergangsregierung.

Alle Syrer sollten die Möglichkeit haben, sich am Wiederaufbau ihres Landes zu beteiligen, teilten die EU-Staaten mit. In der EU gibt es auch die Hoffnung, dass Hunderttausende syrische Flüchtlinge eines Tages in ihre Heimat zurückkehren können.

Bestimmte Sanktionen bleiben bestehen

Zu den von der EU aufgehobenen Sanktionen gehören vor allem Massnahmen, die die Energieversorgung beeinträchtigen und den Personen- und Warenverkehr erschweren. Zudem dürfen Finanzinstitute in den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Beziehungen zu syrischen Banken unterhalten, um etwa Transaktionen für den Wiederaufbau zu ermöglichen.

Gleichzeitig halten die EU-Staaten aber die Sanktionslisten etwa in Bezug auf das al-Assad-Regime, den Chemiewaffensektor und den illegalen Drogenhandel aufrecht.

Die EU hatte ab 2011 als Reaktion auf das gewaltsame Vorgehen der Regierung von Assad gegen die Zivilbevölkerung Sanktionen gegen Syrien verhängt. Diese richteten sich auch gegen Wirtschaftssektoren, von denen der Machtzirkel um Assad profitierte.

(AWP)