Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hatte im Februar moniert, die Landesregierung habe die Ende 2022 ausgesprochene Betriebsbewilligung für das Reservekraftwerk in Birr AG zu wenig transparent begründet. Der Bundesrat veröffentlichte am Freitag seine Stellungnahme zum Bericht.
Es sei problematisch, den Begriff «unmittelbar drohende oder bereits bestehende schwere Mangellage» anhand von messbaren Kriterien im Gesetz zu definieren, schrieb er. Denn messbare Kriterien, um den genauen Zeitpunkt für die Auslösung einer Interventionsmassnahme zu definieren, gebe es nicht.
Der Bundesrat wünscht sich zudem Flexibilität: Drohe ein Engpass, müsse die Strom-Versorgungslage von Fall zu Fall beurteilt werden, anhand der verfügbaren Instrumente. Prognosen seien zwangsläufig mit gewissen Unsicherheiten behaftet. «Aus Sicht des Bundesrates besteht insofern kein Bedarf nach einer gesetzlichen Präzisierung.»
Erfüllt ist nach Auffassung des Bundesrat die Empfehlung der GPK-N, die Schätzungen der wirtschaftlichen Auswirkungen von Strom-Mangellagen regelmässig zu überprüfen. Er verwies dabei auf die nationalen Risikoanalysen des Bundes. Eine Aktualisierung sei in Arbeit. Dabei werde auch auf eine Strom-Mangellage eingegangen.
Einverstanden ist die Landesregierung hingegen mit der Empfehlung der parlamentarischen Oberaufsicht, zu Beschlüssen zur Bewältigung von Strom-Mangellagen künftig detaillierte Informationen zur Versorgungslage mitzuliefern.
Im Februar 2024 befand das Bundesverwaltungsgericht, die gesetzlichen Bedingungen für eine Betriebsverordnung für das Kraftwerk in Birr im Winter 2022/23 seien nicht erfüllt gewesen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) habe nicht aufzeigen können, auf der Grundlage welcher Annahmen der Bundesrat eine schwere Mangellage angenommen habe.
(AWP)