Der völkerrechtlich verbindliche Energiechartavertrag (Energy Charter Treaty, ECT) war geschaffen worden, um Investitionen in Gas-, Öl-, und Kohleprojekte zu schützen. In den vergangenen 26 Jahren wurde das Abkommen nie revidiert. Nun soll es an veränderte Herausforderungen bezüglich Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit, die aktuelle Praxis von Investitionsschutzabkommen und an das veränderte geopolitische Umfeld angepasst werden.

Bei Umweltorganisationen steht das Abkommen schon länger in der Kritik. Es erlaubt Investoren etwa Klagen gegen Staaten vor Schiedsgerichten. Dahinter steckt die Absicht, Unternehmen beim Investieren Sicherheit zu garantieren.

«Für die Schweiz von grossem Interesse»

Im Sommer beschloss die EU den Austritt aus dem Abkommen. Die Mitgliedstaaten können aber unilateral entscheiden, ob sie im ECT verbleiben und der Modernisierung zustimmen wollen. Ausgetreten sind inzwischen Deutschland, Frankreich, Polen, Luxemburg und Slowenien. Portugal, Spanien, die Niederlande und das Vereinigte Königreich haben ihren Austritt angekündigt.

Eine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten wie auch die weiteren Vertragsparteien planen aber, im Abkommen zu verbleiben und den modernisierten ECT an der Energiecharta-Konferenz vom 3. Dezember 2024 zu genehmigen. Der Bundesrat hat die Vertretenden der Schweiz ermächtigt, dem Vertrag ebenfalls zuzustimmen, wie er am Mittwoch mitteilte. Das Abkommen sei «für die Schweiz von grossem Interesse».

Im Frühling soll eine Vernehmlassung zur Genehmigung des modernisierten ECT eröffnet werden. Entscheiden darüber wird das Parlament. Im Frühjahr 2023 lehnte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) eine Motion ab, die den Austritt der Schweiz aus dem Energiechartavertrag forderte. Diesen Entscheid fällte sie damals mit 13 zu 9 Stimmen und mit 3 Enthaltungen.

(AWP)