Der Anlass für die geplante Korrektur ist eine unbeabsichtigte Folge des erst Anfang 2024 revidierten Gesetzes. Seit 2024 dürfen Rückversicherer nur noch mit Vermittlern zusammenarbeiten, die in der Schweiz registriert sind. Viele ausländische Fachleute sind das aber nicht - und meiden deshalb Schweizer Firmen. Das führt dazu, dass Rückversicherungsgeschäfte ins Ausland abwandern.

Künftig sollen daher alle Vermittler im Rückversicherungsgeschäft von dieser Registrierungspflicht ausgenommen werden. Ausserdem will der Bundesrat eine bestehende Regel zur Sanierung von Versicherern klarer und verbindlicher im Gesetz verankern.

Das Parlament hatte den Bundesrat im vergangenen Jahr mit der Motion beauftragt, die Nachteile zu beseitigen. Da Rückversicherungsgeschäfte zwischen Unternehmen stattfinden, sei der Schutz von Endkunden nicht betroffen und die Ausnahme von der Registrierungspflicht gerechtfertigt, erklärte der Bundesrat in einer Mitteilung.

Die Vorlage enthält weitere technische Anpassungen im Gesetz und in der Verordnung. Die Vernehmlassung läuft bis zum 12. September 2025.

to/hr

(AWP)