Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona hat sich nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht ein weiteres Mal mit dem Fall Bulgaria befassen müssen. Die Abtrennung der Anklage gegen eine 2023 verstorbene Angeklagte nach dem erstinstanzlichen Urteil führte zu einer zusätzlichen Verfahrensschlaufe. Dieser Verfahrensteil musste auf Geheiss des Bundesgerichts wieder mit dem Rest vereinigt werden.

Im Februar führte die Berufungskammer eine zusätzliche Verhandlung durch. Daran nahmen auch die Erben der Verstorbenen teil. Die Frau war eine frühere Angestellte der Credit Suisse. Die Berufungskammer stellte das Verfahren gegen die Frau wegen qualifizierter Geldwäscherei ein.

Am Dienstag sprach das Gericht die UBS erneut vom Vorwurf der Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit qualifizierter Geldwäscherei frei. Die Grossbank hatte den Fall als Rechtsnachfolgerin der Credit Suisse übernommen. Mit dem Freispruch fällt auch die Busse von zwei Millionen Franken und die von der ersten Instanz ausgesprochene Ersatzforderung von 19 Millionen Franken dahin.

In einer Mitteilung vom Mittwoch teilte die Grossbank mit, dass sie den Entscheid begrüsse. Sie halte jedoch daran fest, dass das Verfahren gegen UBS hätte eingestellt werden müssen, da eine strafrechtliche Verantwortung nach einer Fusion nicht auf den Rechtsnachfolger übergehen könne.

Strafen für weitere Angeklagte

Bei einem weiteren Angeklagten hat die Berufungskammer im Wesentlichen das Urteil wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation und qualifizierter Geldwäscherei für die Taten zwischen Juni 2005 und Januar 2009 bestätigt. Es hat den Bulgaren zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 26 Monaten verurteilt. Der Mann galt als Vertrauter des bulgarischen Mafia-Bosses Evelin Banev. Er hatte sich um dessen Geldanlagen gekümmert.

Beim letzten Angeklagten hat das Gericht das Verfahren bezüglich Geldwäscherei eingestellt. Für den Zeitraum vom 20. Juli bis zum 30. August 2007 hat es ihn vom Vorwurf der Unterstützung einer kriminellen Organisation freigesprochen.

Die Begehung des gleichen Delikts zwischen Ende August 2007 und November 2008 hält das Gericht dagegen für erwiesen. Dafür hat es den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 4 Monaten und 15 Tagen verurteilt. Dieser war ursprünglich ein Mitarbeiter der Bank Julius Bär. Der Walliser verliess das Geldinstitut aber, um sich in den Dienst der Bulgaren zu stellen.

Das Urteil des Berufungsgerichts ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. (Urteil CA.2025.17 vom 3.3.2026)

(AWP)