Der bald 63-Jährige hat sich der mehrfachen qualifizierten Widerhandlung gegen das Güterkontrollgesetz und des Versuchs dazu schuldig gemacht. Dies geht aus dem am Mittwoch publizierten Dispositiv der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervor.
Der Mann lieferte und offerierte zwei bei der russischen Handelsvertretung in Bern akkreditierten Männern vier Jahre lang Gegenstände, die von seiner Arbeitgeberin vertrieben werden - ein Unternehmen, das Händler mit Laborbedarf sowie medizinischen und pharmazeutischen Erzeugnissen beliefert.
Waren im Wert von 75'000 Franken fanden tatsächlich den Weg nach Russland. Für Objekte im Wert von 934'000 Franken machte der Mann Offerten. Zum Kauf durch die Russen kam es wegen der Intervention der Behörden nicht mehr, die dem rund vier Jahre dauernden Treiben 2024 ein Ende setzten.
Abgekürztes Verfahren
Im vorliegenden Fall wurde eine so genanntes abgekürztes Verfahren durchgeführt. Ein solches ist möglich, wenn der Beschuldigte den Sachverhalt anerkennt. Die Einzelrichterin entschied, dass die von der Bundesanwaltschaft (BA) beantragte Freiheitsstrafe angemessen ist. Der 63-Jährige muss ausserdem eine Ersatzforderung von 60'000 Franken an den Bund zahlen und die Verfahrenskosten von rund 8900 Franken tragen.
Der Mann traf sich am Firmensitz seiner Arbeitgeberin, in einem Einkaufszentrum, in einem Baumarkt und an anderen Orten in und um Basel mit den Russen, wie aus der Anklageschrift hervor geht. Es gab zudem weitere Zusammenkünfte an anderen Orten.
Eine Ausfuhrgenehmigung hat der kaufmännische Angestellte nie beantragt. Sie hätte unabhängig davon auf der Basis des Güterkontrollgesetzes auch nicht erteilt werden können. Dieses Gesetz regelt die Kontrolle von zivil und militärisch verwendbaren Gütern, besonderen militärischen Gütern sowie strategischen Gütern.
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) geht laut Anklageschrift davon aus, dass die verkauften und angebotenen Objekte in Russland für ein Massenvernichtungsprogramm eingesetzt worden seien. (Urteil SK.2026.5 vom 13.5.2026)
(AWP)
