Das Bundesverwaltungsgericht hält in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid fest, dass die beiden Beschwerdeführerinnen nicht als Partei auftreten könnten. Sie hätten sich nicht um die Konzession beworben, und entsprechend sei auch kein Entscheid des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) an sie gegangen.

Darüber hinaus hätten sie nicht aufzeigen können, dass sie ein besonders schützenswertes Interesse hätten, um doch als beschwerdeberechtigt erachtet zu werden. Das Gericht sieht keine Marktkonzentration, die den Wettbewerb verzerren könnte, wie die beiden Firmen vorbrachten.

Ihrer Ansicht nach kontrolliert die Steulet-Gruppe über die BNJ Media Holding drei Konzessionen: Jene von Radio Jura Bernois, aber auch die Konzession für das Gebiet Jura, die an BNJ FM vergeben wurde und jene für Neuenburg, die bei der Gesellschaft RTN ist.

Canal B und Canal Alpha Plus sind Inhaber der Fernsehkonzessionen Biel beziehungsweise Arc jurassien. Gegen die Vergabe der Konzession für das Versorgungsgebiet Biel ist jedoch eine Beschwerde von Telebielingue beim Bundesverwaltungsgericht hängig. (Urteil A-955/2024 vom 28.4.2025)

(AWP)