Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hat in der Auseinandersetzung zwischen Sunrise und der SRG im Dezember 2022 entschieden, zu welchen Bedingungen die SRG Kurzberichte über die Eishockeyspiele der National League ausstrahlen darf. Sowohl Sunrise als Inhaberin der Exklusivrechte als auch die SRG haben dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Gerichts hervor geht, sind sich Sunrise und die SRG uneinig, ab welchem Zeitpunkt die SRG Kurzberichte zeigen darf, ob die SRG diese zum Abruf auf digitalen Plattformen wie beispielsweise auf ihrer Webseite bereitstellen kann, und wie das von Sunrise zu liefernde Übertragungssignal auszugestalten ist.

Gemäss Bundesverwaltungsgericht kann die SRG ab dem Ende eines Spiels berichten und muss keine weitere Frist abwarten. Die SRG darf Kurzberichte zum Abruf auf digitalen Plattformen nur insoweit anbieten, als sie die im linearen Programm ausgestrahlte Fernsehsendung mit dem Kurzbericht unverändert bereitstellt. Sie darf die Kurzberichte also nicht einzeln, als Teil anderer Sendungen oder als Teil von Textberichten, anbieten.

Quellenhinweis zulässig

Sunrise muss der SRG das Signal mit einem Quellenhinweis, aber frei von Zusätzen wie Grafiken im Bild oder dergleichen, zur Verfügung stellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Standpunkte von Sunrise und der SRG als zum Teil berechtigt erachtet.

Sunrise hat die exklusiven Rechte für die Übertragung der obersten Eishockeyliga für die Saisons 2022/23 bis 2026/27 erworben. Die SRG hat als Programmveranstalterin das gesetzliche Recht, Kurzberichte von höchstens drei Minuten über diese Spiele auszustrahlen.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung freien Zugang zu wesentlichen Informationen über öffentliche Ereignisse hat. Zudem sollen mehrere Veranstalter über ein Ereignis aus unterschiedlichen Perspektiven berichten können und so zur Informations- und Meinungsvielfalt beitragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteile A-615/2023 und A-660/2023 vom 10.7.2024)

(AWP)