Das Unternehmen Villars Maître Chocolatier in Freiburg beantragte 2022 die Eintragung der Marke «La Fabrik Boutique Expérience» für Schokoladeprodukte ins Schweizer Markenregister (Swissreg). Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) wies den Widerspruch der Cornu SA zurück, die Inhaberin der Marke «La Fabrique» ist.

Das IGE war der Ansicht, es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken, wenn man die phonetische Ähnlichkeit der Wörter «fabrique» und «fabrik» ausklammere. Zudem seien die beiden Logos - ein stilisiertes Industriegebäude für die Beschwerdeführerin - und ein V mit leicht nach aussen gezogenen Enden, das an einen Kuhkopf erinnert, für Villars - einander nicht ähnlich.

Grafische Unterschiede

In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesverwaltungsgericht die Ähnlichkeit zwischen dem ersten Wort der beiden Marken. Das Wort «fabrique beziehungsweise »fabrik« sei jedoch rein beschreibend und gehöre zum Gemeingut.

Während der Unterschied zwischen »fabrique« und »fabrik" für den Verbraucher nicht ins Auge springe, sei dies bei den Logos aber durchaus der Fall. Obwohl der Aufmerksamkeitsgrad der Verbraucher als gering gelte, schliesse die Summe der grafischen Unterschiede zwischen den Marken trotz eines wenig differenzierten Wortteils jede Verwechslungsgefahr aus. (Urteil B-5338/2023 vom 27.3.2025)

(AWP)