Dies habe das Bundesstrafgericht den Parteien am (gestrigen) Mittwoch mitgeteilt. Damit sei der Freispruch der Mitarbeitenden durch das Bundesstrafgericht nun rechtskräftig.

Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar 2023 beim Bundesstrafgericht Anklage gegen die Burckhardt-Mitarbeitenden erhoben. Ihnen wurde vorgeworfen, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, als sie im Mai 2020 im Auftrag des Unternehmen Aktien für das ordentliche Mitarbeiterbeteiligungsprogramm gekauft hatten. Das Bundesstrafgericht sprach die Angeklagten im Dezember 2023 dann allerdings in allen Punkten frei, worauf die Bundesanwaltschaft im August 2024 gegen das Urteil Berufung einlegte.

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(AWP)