Die Stilllegung ist dem Bundesamt für Strassen (Astra) seit der vergangenen Woche bekannt, wie dieses einen Bericht von Schweizer Radio SRF am Dienstag bestätigte. Das Astra stellte dem Importeur die Adressen der Halter zu und steht mit diesem in engem Kontakt. Die Instandsetzung soll demnach zügig erfolgen. Der Importeur wird die Betroffenen den Astra-Angaben zufolge über das weitere Vorgehen informieren.
Bei den fraglichen Modellen handelt es sich um Citroën C3 (zweite Generation) und DS3 (erste Generation). Das Fahrverbot gilt nach Herstellerangaben für die Produktionsjahrgänge 2009 bis 2019.
Grund sind die fehlerhaften Takata-Airbags, welche in die Modelle verbaut wurden. Die Airbags können bei einem Unfall explodieren. Dabei können Schrauben und Metallsplitter im Fahrgastraum herumfliegen. Bisher gab es deswegen 45 Todesopfer.
In der Schweiz waren rund eine Million Fahrzeuge mit solchen Airbags bestückt. Gemäss dem Astra wurden bisher 720'000 von ihnen repariert. Von den verbliebenen 280'000 Autos müssen noch rund 93'000 in die Werkstatt. Die übrigen sind nicht mehr im Verkehr und unterliegen somit nicht mehr der Kontrolle des Astra.
Verantwortlich für die Rückrufe in die Werkstätten sind die jeweiligen Importeure oder Hersteller. Diese sind in der Schweiz verpflichtet, Rückrufaktionen dem Astra zu melden. Dieses liefert dann die Halteradressen, damit eine schriftliche Benachrichtigung erfolgen kann. Die Reparaturkosten gehen zulasten des Hersteller. Dieser Prozess ist gesetzlich geregelt.
Die Importeure oder Hersteller informieren das Astra während einer Rückrufaktion regelmässig über die Fortschritte. Wie das Bundesamt schrieb, greift es ein, wenn die Hersteller oder Importeure ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Als letztes Mittel kann das Astra die Strassenverkehrsbehörde eines Kantons auffordern, ein Fahrzeug aus dem Verkehr zu ziehen, wenn dessen Halter dem herstellerseitigen Schreiben zur Reparatur eines bestimmten Teils nicht nachkommt.
(AWP)