Im September 2024 war die auf Möbel und Elektrogeräte spezialisierte Handelskette vom Waadtländer Kantonsgericht zu einer Busse von 5000 Franken sowie zu einer Ersatzforderung von 1,5 Millionen Franken verurteilt worden.
Das Gericht kam zum Schluss, dass Conforama seine Kundinnen und Kunden nicht vorsätzlich mit falschen Rabatten getäuscht habe. Die Verwendung falscher Streichpreise - die den ursprünglichen Preis eines Produkts vor dem Rabatt anzeigen sollen - habe jedoch unrechtmässige Gewinne generiert. Diese rechtfertigten die Anordnung einer Ersatzforderung.
«Unverhältnismässige Sanktion»
Gegen dieses Urteil erhob Conforama Beschwerde beim Bundesgericht, das diese in einem Entscheid vom November abwies. In einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung nimmt das Unternehmen den Entscheid zur Kenntnis, der seinen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Täuschung oder des unlauteren Wettbewerbs nicht infrage stelle.
Das Unternehmen kritisiert jedoch, dass sich die Ersatzforderung letztlich nur auf 39 Produkte stütze, obwohl Conforama jährlich rund 33'000 Produkte anbiete. «Das Fehlen einer Korrelation zwischen dem Gewinn der berücksichtigten Produkte und dem festgelegten Betrag wirft ein offensichtliches Problem der Verhältnismässigkeit auf», schreibt das Unternehmen.
Vor dem Hintergrund des starken Wettbewerbsdrucks, der ausserhalb jeglicher Kontrolle durch chinesische Onlinehändler ausgeübt werde, erachtet Conforama das Urteil als besonders unglücklich. Es richte sich «in unverhältnismässiger Weise gegen den stationären Handel in der Schweiz».
(AWP)
