Der Emissionserlös soll in erster Linie für den Erwerb von Immobilien sowie für die Finanzierung von Bauprojekten eingesetzt werden. Zudem sind Mittel für die Renovation bestehender Liegenschaften und die Rückzahlung von Hypothekarschulden vorgesehen.
Die Zeichnungsfrist beginnt den Angaben zufolge am 2. Februar 2026 und endet am 13. Februar 2026. Die Liberierung ist auf den 20. Februar 2026 angesetzt.
Der Ausgabepreis wird zu einem späteren Zeitpunkt mit der Veröffentlichung des Emissionsprospekts bekannt gegeben. Die Bezugsrechte werden vom 2. bis 11. Februar 2026 an der SIX Swiss Exchange gehandelt.
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(AWP)
