Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Bergers Verteidiger wollte das Urteil wegen mutmasslicher Verfahrensfehler kippen, doch der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Herbst. Dagegen hatte Berger Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Mit der Niederlage in Karlsruhe ist nun der Rechtsweg für ihn in Deutschland ausgeschöpft, es bleibt noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Berger gilt als treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften in Deutschland, die den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro gekostet haben sollen.
Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit («cum») und ohne («ex») Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Berger war 2021 in der Schweiz festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde Bergers nicht eingegangen war, wurde er 2022 an die deutsche Justiz überstellt.
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(AWP)