Die Ausgangslage
Wer im Internet etwas bestellt oder beantragt, muss sich unter Umständen ausweisen. Nach dem Willen von Bundesrat und Parlament soll dies künftig vollständig digital möglich sein - mit der E-ID. Derzeit gibt es in der Schweiz keinen solchen elektronischen Ausweis. Ein Erster Anlauf zur Einführung der E-ID scheiterte 2021 an der Urne - namentlich deshalb, weil private Unternehmen die E-ID herausgeben sollten. Die neue Vorlage sieht eine rein staatliche Lösung vor.
Das bringt die Vorlage
Das neue Gesetz sieht vor, dass der Bund die E-ID herausgibt und die dafür notwendige technische Infrastruktur betreibt. Die ID wird dezentral auf dem Handy der jeweiligen Nutzerin oder des Nutzers gespeichert - in einer speziellen App mit dem Namen Swiyu. Kantonale und kommunale Behörden können die Infrastruktur der E-ID ebenfalls nutzen, etwa um Führerausweise, Diplome oder Kundenkarten auszustellen.
Die E-ID ist kostenlos und ihre Nutzung freiwillig. Der elektronische Ausweis wird mit dem Smartphone verknüpft. Wer sein Handy verliert oder wechselt, muss eine neue E-ID beantragen, denn sie kann nicht kopiert werden. Vorgesehen ist eine minimale Datenbekanntgabe. Kauft also jemand beispielsweise im Internet Alkohol, wird nur bekanntgegeben, ob die betreffende Person das nötige Mindestalter hat.
Das sagen die Befürworter
Die neue Vorlage ist breit abgestützt. Bereits im Juni warben Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SVP, FDP, Mitte, GLP, SP und Grünen an einer gemeinsamen Medienkonferenz dafür. Sie sehen in der E-ID eine «sichere, staatliche und zukunftsweisende Infrastruktur für die Schweiz».
Die Befürworterinnen und Befürworter betonten insbesondere, die neue Lösung sei zu hundert Prozent staatlich und Daten würden dezentral auf dem Handy der Nutzerin oder des Nutzers gespeichert. Dadurch sei der Datenschutz gewährleistet.
Sie versprechen sich von der E-ID auch einen einfacheren Zugang zu Behördenleistungen und neue Möglichkeiten etwa für elektronische Unterschriftensammlungen. Vorteile gebe es zudem beim Abbau von Bürokratie, für die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und für die Chancengleichheit insbesondere in Randregionen.
Die Befürworterseite betont zudem, dass das Projekt breite Unterstützung aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft geniesse.
Das sagen die Gegner
Bekämpft wird die Vorlage zum einen vom Komitee «E-ID-Gesetz-NEIN». Getragen wird es von der von früheren Mitgliedern der Piratenpartei gegründeten Gruppe «Digitale Integrität Schweiz», der Jungen SVP, der EDU sowie der Organisation «Freunde der Verfassung».
Unterschriften gegen das E-ID-Gesetz gesammelt haben auch weitere Organisationen, darunter Mass-voll sowie die Piratenpartei. Diese führen eigene Nein-Kampagnen.
Das Gesetz schaffe die Grundlage für die kommerzielle Nutzung von Schweizer Passdaten durch grosse Tech-Konzerne und andere Unternehmen, argumentiert das Komitee. Es sei damit ein Steilpass für die Überwachungsökonomie: Firmen könnten von ihren Kundinnen und Kunden einen E-Ausweis verlangen und damit staatlich verifizierte Personendaten sammeln.
Das Komitee sieht auch einen Schaden für die Demokratie - etwa durch das Erstellen von Profilen und gezielte Werbung. Denn die Polarisierung durch Algorithmen auf Social-Media-Plattformen verzerre den demokratischen Diskurs. Für die Erledigung von Behördengängen im Internet gebe es schon heute andere technische Lösungen. Mängel sieht das Komitee zudem beim Datenschutz. Im Gesetz fehle zudem eine griffige Garantie, dass die E-ID freiwillig bleibe.
(AWP)