Kamp wirft DeepSeek eine rechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten von Nutzerinnen und Nutzer der App nach China vor. Damit verstosse das Unternehmen gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). DeepSeek habe gegenüber ihrer Behörde nicht überzeugend nachweisen können, dass Daten deutscher Nutzer in China auf einem der Europäischen Union gleichwertigen Niveau geschützt seien. «Chinesische Behörden haben weitreichende Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten im Einflussbereich chinesischer Unternehmen.»

Die Berliner Datenschutzbeauftragte darf in diesem Fall tätig werden, weil DeepSeek keine Niederlassung in Europa hat, für die dann wiederum nur die lokale Datenschutzbehörde zuständig wäre.

Etliche Länder gehen gegen DeepSeek vor

Zuvor waren bereits Behörden in Südkorea, Italien, Taiwan und Australien gegen DeepSeek vorgegangen. Die italienische Datenschutzbehörde leitete eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die App gegen die DSGVO verstösst.

In den USA gibt es kein landesweites Verbot, jedoch haben mehrere Bundesbehörden wie die Nasa und das Verteidigungsministerium ihren Mitarbeitern die Nutzung der App untersagt. Einige Bundesstaaten wie Texas haben DeepSeek auf staatlichen Geräten verboten. Es gibt zudem Gesetzesvorschläge, die eine vollständige Sperrung der DeepSeek-App vorsehen.

DeepSeek hat KI-Erdbeben ausgelöst

Der auf quelloffenen Sprachmodellen basierende Chatbot aus China hat in den vergangenen Wochen die KI-Branche aufgerüttelt, da die App vergleichbare oder sogar bessere Ergebnisse als etablierte Anbieter wie OpenAI, Google oder Meta erzielt. Zugleich hat die Entwicklung des Programms nach Angaben von DeepSeek nur einen Bruchteil dessen gekostet, was etwa OpenAI in ChatGPT investiert hat. Anfang des Jahres stand DeepSeek im App-Store für das iPhone in den USA an der Spitze der kostenlosen Anwendungen.

Sollten Apple und Google der Einschätzung der Berliner Datenschützer folgen, würde die Anwendung aus den jeweiligen App-Stores entfernt. Die Berliner Behörde hat aber keine Durchgriffsrechte, um die beiden US-Konzerne zum Ausschluss von DeepSeek aus den App-Stores zu zwingen./chd/DP/zb

(AWP)