Ausserdem halte Ebay Vorschriften nicht vollständig ein, bei denen es um Massnahmen gegen Nutzer geht - etwa wenn Inhalte entfernt oder Konten gesperrt werden. Darüber müssten die Nutzer «klar, verständlich und präzise» informiert werden, damit Betroffene die Massnahmen nachvollziehen und ihre Rechte wirksam wahrnehmen können, mahnt die Behörde.
Dritter Kritikpunkt des in der Bundesnetzagentur angesiedelten Digital Service Coordinators (DSC) ist, dass die Nachverfolgbarkeit von Händlern nicht ausreiche, etwa mit verbindlichen Kontaktmöglichkeiten. Damit soll vor Online-Betrug geschützt werden. Pflichtangaben zur Nachverfolgbarkeit seien bei Ebay nicht einfach und benutzerfreundlich einsehbar, kritisiert der DSC.
Die Behörde appelliert an das Unternehmen, die beanstandeten Defizite abzustellen. Falls das nicht geschehe, könnten Massnahmen bis hin zur Verhängung eines Zwangsgeldes festgesetzt werden, heisst es von der Bundesnetzagentur. Der DSC ist eine Beschwerdestelle für Verbraucher und eine Koordinierungsstelle, die Online-Plattformen überwacht./wdw/DP/mis
(AWP)
