Mit der Annahme des Gegenentwurfs wird der Währungsartikel in der Verfassung mit zwei Sätzen ergänzt. So wird zusätzlich stehen, dass der Franken die Währung der Schweiz ist. Ebenso wird ergänzt werden, dass die Versorgung mit Bargeld in der Schweiz gewährleistet ist. Damit wird eine Regelung, die heute auf Gesetzesstufe besteht, in die Verfassung geschrieben.
Der angenommene Vorschlag wurde als Gegenentwurf zur Bargeld-Initiative erarbeitet. Diese ging dem Bundesrat und dem Parlament zu weit, obschon die Regierung und der Gesetzgeber die Stossrichtung unterstützten.
73,4 Prozent der Stimmberechtigten folgten am Sonntag gemäss den Endergebnissen des Bundesamts für Statistik (BFS) den Behörden und stimmten Ja zum Gegenvorschlag. Die Initiative hingegen wurde mit 54,4 Prozent der Stimmen abgelehnt.
Ein Blick auf das Ständemehr - welches für eine Verfassungsänderung nötig ist - zeigte ein ähnliches Bild: Sämtliche Kantone stimmten dem Gegenvorschlag zu, während die Initiative von 14 von 23 Ständen abgelehnt wurde.
Vorstoss im Parlament angekündigt
Nach der Abstimmung sprach Initiant Richard Koller von einem Erfolg. Einerseits sei es ein Sieg, dass der Währungsartikel ergänzt werde, sagte er gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF. Es sei ein «ganz grosser Schritt» gemacht worden. Andererseits sei es ein Sieg für das Volk, welches sich aktiv in die Politik einbringen könne. Zudem kündigte er einen Vorstoss im Parlament an.
Diesen werde der St. Galler SVP-Nationalrat Roland Rino Büchel einreichen, sagte der Abgeordnete im SRF. Bargeld müsse nicht nur zur Verfügung stehen, sondern auch angenommen werden, fügte Büchel an. Im öffentlichen Bereich, im öffentlichen Dienst und im öffentlichen Raum müsse die Infrastruktur erhalten bleiben, damit wirklich mit Bargeld bezahlt werden könne.
Auch Nationalrat Olivier Feller (FDP/VD) war der Meinung, dass, sobald der Staat involviert sei, Münzen und Banknoten angenommen werden müssten. Er nannte gegenüber SRF als Beispiel den öffentlichen Verkehr. Er sprach sich aber gegen eine allgemeine Pflicht aus, Bargeld anzunehmen. Private sollen selber entscheiden können. Er stehe hinter der Wirtschaftsfreiheit.
Keine Änderung im Alltag der Menschen
Der Entscheid halte auch die Rolle der Schweizerischen Nationalbank zur Sicherstellung der Bargeldversorgung auf Verfassungsebene fest, sagte Finanzministerin Karin Keller-Sutter in Bern vor den Medien. «Für Bevölkerung und Wirtschaft ändert sich im Alltag jedoch nichts. Es entstehen auch keine zusätzlichen Kosten für Bund oder Steuerzahlende», so die Bundesrätin.
Ein Ja zum Gegenvorschlag und eine Ablehnung der Initiative hatten SP, FDP, Mitte, Grüne und EVP empfohlen. Die SVP, die EDU und die Piratenpartei setzten sich für ein doppeltes Ja ein. Die GLP lehnte beide Vorschläge ab.
Nun begrüssten die Mitte und die EVP den Entscheid, wie sie in entsprechenden Mitteilungen schrieben. Die SVP schloss sich in einem Communiqué an und fügte an, dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nun wirksam von «staatlicher Überwachung» geschützt werde.
Initiativkomitee kritisierte den Gegenvorschlag
Vor der Abstimmung hatte das Initiativkomitee den Gegenvorschlag kritisiert. Aus seiner Sicht stellte sich die Frage, was mit Bargeldversorgung gemeint ist. Die Nationalbank erhalte mit dem Vorschlag von Bundesrat und Parlament keine regulatorische Befugnis, um Banken zu zwingen, ihren Kunden Bargeldauszahlung anzubieten und ein Netz von Filialen und Automaten für Unternehmen und Private zu unterhalten.
Die Initiative verlangte zudem, dass die Verfügbarkeit von Bargeld in der Schweiz sichergestellt werde. Entsprechend hätte der Bund sicherstellen müssen, dass Münzen und Banknoten immer in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Zudem hätte laut Initiativtext der Schweizer Franken als einzige nationale Währung erhalten werden müssen.
(AWP)
