So sichert die Bundesregierung ab sofort nicht mehr nur Eigentumsschäden bis zum vollständigen Verlust des Investments ab. Auch so genannte Konvertierungs- und Transferrisiken für Zins- und Tilgungszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen werden jetzt abgesichert. Dabei handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Unternehmen laut Ministerium neben der üblichen Eigenkapitalbeteiligung häufig zur Finanzierung ukrainischer Töchter einsetzen. Konvertierungs- und Transferrisiken sind Risiken bei Geschäften in fremden Währungen beziehungsweise Zahlungen über Grenzen hinweg.
Diese Ausweitung der staatlichen Absicherung ist laut Wirtschaftsministerium jetzt möglich, weil die Nationalbank der Ukraine bestimmte Transfer- und Devisenbeschränkungen aufgehoben hat. Minister Robert Habeck (Grüne) betonte, je enger die wirtschaftlichen Beziehungen zur Ukraine seien, desto früher könne begonnen werden, am Wiederaufbau zu arbeiten. "Noch während des Krieges wollen wir daher die Voraussetzungen schaffen und Kapazitäten aufbauen."
Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums nehmen derzeit vierzehn Unternehmen Investitionsgarantien für Geschäfte mit der Ukraine in Anspruch, und zwar mit einem Deckungsvolumen von 280 Millionen Euro. Weitere Unternehmen hätten Anträge gestellt. Mit abgesichert sei dabei das Kriegsrisiko. Die Ausweitung der Garantien betreffe sowohl bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen. Zudem sollten - zunächst befristet bis 2025 - keine Antragsgebühren für Ukraine-Anträge anfallen. Für Ukraine-Garantien müssten deutsche Unternehmen nur noch das jährliche Garantieentgelt zahlen./hrz/DP/ngu