Die Bank in Frankfurt war einer Mitteilung zufolge im Juni 2022 zu einer Embargoliste der Europäischen Union gegen Russland hinzugefügt worden. Damit wurden als Reaktion auf den Ukraine-Angriff sämtliche Guthaben des Unternehmens bei europäischen Finanz- und Kreditinstituten eingefroren.
Geld sollte abgezogen werden
Allerdings sollen kurz nach der Listung unbekannte Verantwortliche der Bank versucht haben, die Gelder abzuziehen. Ein entsprechender elektronischer Überweisungsauftrag sei aber nicht ausgeführt worden.
Mit dem nun beschlossenen Verfahren soll das Geld zugunsten der Staatskasse eingezogen werden. Ein Termin für die notwendige Hauptverhandlung steht aber noch nicht fest. Der 8. Strafsenat des OLG wird mit fünf hauptamtlichen Richterinnen und Richtern beraten.
(AWP)