Die vier Landkreise Waldshut, Lörrach, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis teilten am Montag gemeinsam mit, dass sie Einsprache beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingelegt hätten.
Es sei zwar zu begrüssen, dass durch die Pistenverlängerung die Sicherheit verbessert werde. Auch gegen weniger verspätete Flüge zur Nachtzeit haben die Landkreise nichts einzuwenden. Sie befürchten aber, dass das Flugvolumen insgesamt steigen könnte. Dies belaste die südbadische Region zusätzlich.
Versäumnisse und Vertrauensbruch
Die Landkreise kritisieren in ihrer Einsprache, dass es versäumt wurde, eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Während der Flughafen Zürich behaupte, es seien keine nennenswerten Auswirkungen auf deutschem Boden zu erwarten, verweisen die Landkreise auf eigene Analysen und Lärmflächenbilder. Diese würden verdeutlichen, dass die Lärmemissionen durch die Pistenverlängerungen signifikant näher an den deutschen Luftraum heranrückten.
Zudem werfen die deutschen Landräte der Schweizer Seite einen Vertrauensbruch vor. In einem Schreiben vom Februar 2025 hätte die Schweizer Bundesregierung noch zugesichert, eine Umweltverträglichkeitprüfung durchzuführen und die grenzüberschreitenden Lärmauswirkungen konkret zu errechnen. Diese Zusagen seien jedoch nicht eingehalten worden.
Die Landräte erwarten in ihrer Einsprache, dass die deutsche Grenzregion in das Genehmigungsverfahren miteinbezogen werde.
Auflagefrist abgelaufen
Im März 2024 sagte die Zürcher Bevölkerung Ja zur Verlängerung der Pisten 28 und 32. Derzeit läuft das Plangenehmigungsverfahren beim Bund.
Am 30. Juni endete die öffentliche Auflagefrist. Das BAZL werde die eingegangenen Einsprachen im Laufe des weiteren Verfahrens prüfen, teilte das BAZL am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA mit. «Derzeit laufen noch die Anhörungen der betroffenen Kantone und der Bundesfachstelle, die dazu Stellung nehmen dürfen», hiess es weiter. Mit einem Entscheid des BAZL zu den beiden Gesuchen sei nicht vor 2027 zu rechnen.
Aufgrund der langen Verfahrensdauer geht die Flughafen Zürich AG davon aus, dass der Baubeginn frühestens im Jahr 2030 erfolgt. Die Piste 28 wird dabei um 400 Meter nach Westen auf eine neue Gesamtlänge von 2900 Metern und die Piste 32 um 280 Meter nach Norden auf eine neue Länge von 3580 Metern ausgebaut. Das Zürcher Stimmvolk hatte sich im März 2024 mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 61,7 Prozent hinter das Vorhaben gestellt.
Staatsvertrag als verlässliche Regelung
Trotz der harten Fronten betonten die vier Grenzlandkreise in ihrer Erklärung, an einer dauerhaften Lösung interessiert zu sein. Diese sehen sie in einem Staatsvertrag mit der Schweiz. «Für die Menschen in der deutschen Grenzregion darf keine Mehrbelastung entstehen», hiess es in dem Schreiben. In einem solchen Vertrag könne eine für alle Seiten verlässliche Regelung ausgearbeitet werden, die langfristig Bestand hätte.
(AWP)
