Hintergrund ist, dass für kleinere Gepäckstücke, die Passagiere in die Kabine mitnehmen können, schon beim Ticketbuchen oft unterschiedliche Vorgaben und Preismodelle je nach Abmessungen, Gewicht und Anzahl gelten. «Laut EU-Recht müssen Fluggesellschaften angemessenes Handgepäck kostenlos transportieren», sagte Pop. Jede Airline lege diese Regel aber anders aus.

Häufig nur ein Mini-Gepäck kostenlos

«Oft ist nur ein Mini-Gepäckstück zugelassen. In vielen Fällen müssen Reisende draufzahlen», kritisierte Pop. «An den Flughäfen ärgern sich die Leute über Chaos am Gepäckschalter und über die Kostenfallen, die dort lauern können.» Um Klarheit zu erreichen, was kostenlos transportiert werden muss, habe die Verbraucherzentrale Klagen gegen mehrere Fluggesellschaften gestartet.

Das juristische Vorgehen ist Teil einer Aktion von Verbraucherschützern auf EU-Ebene. Ziel ist auch eine höchstrichterliche Klärung, was als angemessenes Handgepäck gilt, das Fluggesellschaften kostenlos transportieren müssen.

Neue EU-Fluggastrechte

Die EU-Staaten hatten kürzlich neue Regelungen der Fluggastrechte gebilligt, die voraussichtlich ab Mitte 2027 in der Europäischen Union gelten sollen. Wer online Tickets sucht, soll demnach standardmässig den Preis mit Handgepäck angezeigt bekommen. Das soll Preisvergleiche erleichtern. Fluggesellschaften können aber weiter Tickets anbieten, bei denen für grössere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss - so wie es besonders manche Billigflieger machen./sam/DP/zb

(AWP)