Die Schuldenregel im Grundgesetz gilt allerdings nur für die Aufstellung des Haushalts, nicht für die nachträgliche Abrechnung. Damit wurde nicht offiziell gegen das Grundgesetz verstossen. Wie viele Schulden der Bund aufnehmen darf, schwankt mit dem Bruttoinlandsprodukt und der Konjunktur. Ausgeglichen wird das nun über ein Kontrollkonto, einem fiktiven Verrechnungskonto bei der Bundesbank, auf dem aktuell um die 55 Milliarden Euro liegen.
Klingbeil: Investitionen laufen noch nicht wie gewünscht
Insgesamt - im Kernhaushalt und allen Sondertöpfen wie zum Beispiel für die Bundeswehr oder die Infrastruktur - nahm der Bund deutlich weniger Kredite auf als bei Aufstellung des Haushalts geplant. Statt rund 143 Milliarden Euro standen am Ende des Jahres 2025 etwa 103 Milliarden zu Buche.
Im Finanzministerium hiess es, das Geld aus dem schuldenfinanzierten Sondervermögen für die Infrastruktur fliesse noch nicht so gut ab wie gewünscht. «Die Zahlen zeigen: Die ersten Investitionen laufen an, aber es braucht noch mehr Tempo», betonte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). «Bund und Länder müssen hier ein anderes Tempo entwickeln.» Um transparent zu machen, wie viel Geld investiert wird, hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite eine Investitionsuhr gestartet./tam/DP/stk
(AWP)
