Die E-Akte soll ein persönlicher Speicher etwa für Befunde und Laborwerte sein und Patienten ein Leben lang bei allen Ärztinnen und Ärzten begleiten. Dies soll auch Wechselwirkungen von Medikamenten und unnötige Mehrfachuntersuchungen vermeiden. Als wählbares Angebot waren die E-Akten bereits 2021 eingeführt worden, werden bisher aber kaum genutzt.

Das Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) regelt auch die standardmässige Verwendung elektronischer Rezepte, die bereits seit 1. Januar verpflichtend von allen Praxen ausgestellt werden müssen./sam/DP/stk

(AWP)