Ministerium verweist auf anstehende Ausschreibungen
Man werde den Bericht «schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen», versicherte das Ministerium. Im Kohleverstromungsbeendigungsgesetz ist vorgesehen, dass die Bundesregierung die Auswirkungen des Ausstiegs unter anderem auf Versorgungssicherheit und Strompreise zu festgesetzten Zeitpunkten überprüft.
Das Ministerium begründete den Verzug mit in diesem Jahr anstehenden Ausschreibungen für Kapazitäten zur Stromerzeugung, die für den Bericht berücksichtigt werden sollten. Geplant ist der Bau von Gaskraftwerken. Angepeilt werden insgesamt 11 Gigawatt neuer Kapazitäten, die spätestens Ende 2031 am Netz sein sollen.
Die neuen Anlagen sollen zunächst Erdgas verbrennen, was mit dem Ausstoss schädlicher Klimagase verbunden ist. Spätestens 2045 sollen die Gaskraftwerke dann klimaneutral mit Wasserstoff laufen. Die neuen Anlagen sollen die Stromversorgung trotz des Kohleausstiegs sichern und den Ausbau von Ökostrom flankieren.
Bericht soll «schnellstmöglich» kommen
Das Ministerium erklärte, man wolle die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden abwarten, «um eine möglichst realitätsnahe und belastbare Analyse insbesondere der Versorgungssicherheit vor allem für die Zeit ab 2031 vornehmen zu können». Und weiter: «Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird den Bericht schnellstmöglich nach Abschluss der vorgesehenen Analysen vorlegen.»
Nordrhein-Westfalen soll bis 2030 aus der Braunkohleförderung aussteigen, acht Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Das haben die damals sowohl in Bund als auch Land von Grünen-Politikern geführten Wirtschaftsministerien 2022 mit RWE vereinbart. Bis 2038 soll Deutschland insgesamt aus der Stromgewinnung aus Kohle aussteigen./hrz/DP/jha
(AWP)
