Auch Abkommen mit Usbekistan steht bevor

Solche Abkommen mit einzelnen Herkunftsländern sind ein zentraler Bestandteil der Migrationspolitik der Ampel-Regierung. Mit Indien, Georgien und Marokko gibt es sie schon, auch mit Kolumbien hat die Bundesregierung eine engere Kooperation bei der Migrationssteuerung vereinbart.

Mit Usbekistan soll am Sonntag während einer Zentralasien-Reise von Kanzler Scholz ein weiteres Abkommen unterzeichnet werden und mit Kirgistan spätestens nächstes Jahr. Mit Moldau sind die Verhandlungen weit fortgeschritten und auch mit den Philippinen und Ghana laufen Gespräche. Alle Abkommen haben zwei zentrale Bestandteile: Förderung des Zuzugs von Fachkräften und Kooperation bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Asylbewerber.

Kenianer und Usbeken nur 0,45 Prozent aller Ausreisepflichtigen

Im Fall von Kenia geht es bei den Fachkräften vor allem um die Pflege und das Gastgewerbe. Die Zahl ausreisepflichtiger Kenianer in Deutschland lag nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge am 31. Juli bei 818. Für 738 davon ist die Abschiebung allerdings vorübergehend ausgesetzt, sie sind also in Deutschland geduldet. Insgesamt sind knapp 15.000 Kenianer in Deutschland registriert.

Im Fall von Usbekistan ist die Zahl der Ausreisepflichtigen noch niedriger: Es sind 203, von denen 136 geduldet sind. Insgesamt gibt es in Deutschland 225.000 ausreisepflichtige Migranten. Die Kenianer und Usbeken machen zusammen nur 0,45 Prozent aus./mfi/DP/jha

(AWP)