Nachschlag für die Bahn
Konkret geht es um den dritten Nachtrag zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III mit der Deutschen Bahn. «Wir verdoppeln die Ersatzinvestitionen, unterstützen bei der Instandsetzung und schaffen so die Grundlage für eine zuverlässige, moderne und barrierefreie Schieneninfrastruktur», sagte Lange.
Der Nachtrag setze die deutlich erhöhten Mittel aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz für das Bestandsnetz der Eisenbahnen für die Jahre 2025 und 2026 vertraglich um und verdopple die Mittel für Ersatzinvestitionen in den Jahren 2025 und 2026 gegenüber der ursprünglich vereinbarten Vereinbarung.
Mehr Geld auch für bestehendes Netz
Auch für die Instandhaltung des Bestandsnetzes gebe es einen höheren Bundeszuschuss. Damit werden laut Lange zahlreiche Massnahmen zur Stabilisierung des Betriebs vom Bund übernommen, die sonst durch die Infrastruktursparte DB InfraGo hätten finanziert werden müssen. Zugleich trage die Massnahme zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs bei. Die InfraGo müsse das gesunkene Kostenniveau im Entgeltantrag für die Trassenpreise 2026 entsprechend berücksichtigen. Die Trassenpreise sind eine Art Schienenmaut.
In einem Beschluss des Haushaltsausschusses heisst es, die wirtschaftliche Verwendung der Zahlungen aus dem Bundeshaushalt solle gewährleistet werden. Die Grünen-Haushälterin Paula Piechotta sagte, erneut müsse der Ausschuss die Kontrolle beschliessen, die das Ministerium alleine nicht hinbekomme.
Kritik vom Bundesrechnungshof
Der Bundesrechnungshof hatte scharfe Kritik an der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geäussert. Diese habe sich als ungeeignet zur Erhaltung und Verbesserung eines leistungsfähigen Schienennetzes erwiesen, heisst es in einem Bericht an verschiedene Bundestags-Ausschüsse. Der Bund müsse gewährleisten, dass Bundesmittel bedarfsgerecht und wirtschaftlich verwendet werden. In der Realität habe sich die Bundesfinanzierung der Schienenwege inzwischen als «Fass ohne Boden» entwickelt.
Ferner kritisierte der Rechnungshof, Instandhaltung sowie die Bundesfinanzierung der Kosten für den Schienenersatzverkehr bei der Generalsanierung der Hochleistungskorridore seien keine Investitionen. Diese Finanzierung entspreche nicht der Zweckbestimmung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klima - es handle sich nicht um zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur. Der Bundesrechnungshof weise auf «verfassungsrechtliche Risiken» hin, wenn das Sondervermögen in dieser Weise genutzt werde./hoe/DP/jha
(AWP)