Der zentrale Punkt der öffentlichen Beratung des Bundesgerichts zur Abstimmung im September 2025 über die E-ID war, ob die Beschwerden zur Zuwendung der Swisscom an ein Pro-Komitee rechtzeitig eingereicht wurden. Es setzte sich dabei eine Mehrheit von drei gegen zwei Richtern durch.

Die Mehrheit war der Auffassung, dass mit der Publikation der Swisscom-Zuwendung auf der Plattform der eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) am 26. August 2025 diese Tatsache als bekannt und erkennbar zu gelten hatte. Ab diesem Datum hätten Kritiker eine Beschwerde dagegen einreichen müssen.

Die Beschwerdeführer taten dies jedoch erst nach einem Artikel der NZZ am Sonntag vom 21. September 2025. Gemäss der Minderheit des Richtergremiums war ab diesem Zeitpunkt für den durchschnittlichen Stimmbürger überhaupt erkennbar, dass die Abstimmung mit einem Mangel behaftet war. Die EFK-Plattform sei kaum jemandem bekannt und es könne niemandem zugemutet werden, die Seite täglich zu konsultieren.

Klarer Fristbeginn

Das sollen die Stimmbürger auch in Zukunft nicht tun müssen. Die Mehrheit der Richter setzte durch und damit neu fest, dass die Seite 30 Tage vor einer Abstimmung konsultiert werden müsse, da bis dann Zuwendungen an einen Abstimmungskampf dort deklariert sein müssen. Dies sei eine taugliche Lösung, um den Beginn des Fristenlaufs zu regeln.

Eingetreten ist das Bundesgericht auf die Frage, ob die nicht monetären Zuwendungen der beiden Verlage Ringier und TX Group von total 163'000 Franken zu einer Aufhebung der Abstimmung führen müssen. Die Beiträge waren zu spät veröffentlicht worden, nämlich zwei Tage vor dem Abstimmungstermin. Dies reicht gemäss Gericht nicht aus für die Aufhebung der Abstimmung.

Das Richtergremium führte zu den beiden Verlagen zudem aus, dass sie entgegen staatlichen Institutionen und Firmen nicht der Neutralität verpflichtet seien. Sie könnten sich auf die Meinungsäusserungsfreiheit berufen.

Kritik an Swisscom

Die in der Schlussabstimmung unterlegenen beiden Richter kritisierten die Zuwendung der Swisscom an ein privates Komitee scharf. Es gehe nicht an, dass der Staat sich indirekt in einen Abstimmungkampf einmische. Der Bund habe beim Telekommunikationsunternhemen eine beherrschende Stellung. Die Swisscom sei somit der Neutralität verpflichtet.

Jedoch hätte die Zuwendung von rund 30'000 Franken nicht ausgereicht, um die Abstimmung aufzuheben, wie die zwei Richter sagten. Bei einem Budgets des Komitees von über einer Million Franken sei der gespendete Betrag der Swisscom nicht derart hoch, dass damit ein wesentlicher Einfluss auf den Ausgang der Abstimmung hätte genommen werden können - auch wenn das Ergebnis knapp gewesen sei.

Das Gesetz über den elektronischen Identitätsausweis wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,39 Prozent angenommen. Die Ja-Stimmen übertrafen den Anteil der Nein-Voten um 21'270. Die EDU Schweiz, die Bewegung Mass-Voll mit ihrem Präsidenten Nicolas Rimoldi und vier weitere Personen reichten in den Kantonen Bern, Zürich und Thurgau Beschwerde gegen die Referendumsabstimmung ein.

Die Beschwerdeführer kritisieren im Wesentlichen die monetäre Unterstützung der Swisscom an das Wirtschaftskomitee Schweizer E-ID, das für die Annahme warb. Zudem bemängeln sie, dass die Verlage Ringier und TX Group der Allianz Pro E-ID nichtmonetäre Zuwendungen machten. (Urteil 1C_563/2025 und weitere vom 21.4.2026)

(AWP)