Die Vorgabe für die Reichweite der Flugpetrol-Pflichtlager beträgt drei Montate oder 90 Tage des durchschnittlichen Absatzes der letzten drei Jahre an den Schweizer Flughäfen (d.h. ohne Basel). Aktuell hätten die Pflichtlager für Flugpetrol eine tiefere Reichweite, teilte ein Sprecher des Bundesamts für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Dienstag auf Anfrage mit.
Aktuell liege die Reichweite bei 72 Tagen «oder rund zweieinhalb Monaten». Die starke Zunahme des Flugpetrol-Absatzes seit der Covid-Pandemie führe dazu, dass grosse Mengen an Flugpetrol zeitverzögert an Pflichtlager gelegt werden müssten.
Wie viel Petrol eingelagert werden muss, werde anhand des durchschnittlichen Verbrauchs bestimmt. Der aktuell gültige Durchschnittswert für die einzulagernde Pflichtlagermenge basiere auf dem durchschnittlichen Verbrauch der drei Jahre 2022, 2023 und 2024. Dieser habe aber seit 2024 bis zum Kriegsausbruch stark zugenommen.
Das bedeute, dass die Lagerbestände zusätzlich zur regulären Versorgung aufgebaut werden müssten. Das könne sich wegen drohender Engpässe sowie starken Preisschwankungen verzögern, so der Sprecher weiter. Ausserdem führten Marktverschiebungen bei den Importeuren zu zeitlich verzögerten Anpassungen. Hätten doch Neu-Importeure regulär drei Jahre Zeit zur Erfüllung ihres Pflichtlageranteils.
«Tamedia»-Zeitungen hatten zunächst darüber berichtet, dass die Lagerbestände eigentlich soweit aufgefüllt sein sollten, dass Schweizer Flughäfen damit für drei Monate, respektive 90 Tage, versorgt werden könnten.
(AWP)
