In New York wurde Anklage gegen ihn erhoben im Zusammenhang mit einer Schweigegeld-Zahlung an die Pornodarstellerin Stormy Daniels kurz vor der Präsidentschaftswahl 2016. Das Verfahren dreht sich um die Frage, ob das Geld falsch abgerechnet und somit gegen Gesetze zur Wahlkampffinanzierung verstossen wurde. Der Fall ist jedoch nur einer von mehreren, mit denen sich Trump konfrontiert sieht:

Ringen um Wahlausgang in Georgia

Bei der Präsidentschaftswahl 2020 setzte sich der damalige Herausforderer und anschliessende Wahlsieger Joe Biden unter anderem im Bundesstaat Georgia gegen Trump durch - allerdings mit nur sehr knappem Vorsprung. Trump, der immer wieder behauptet, Biden habe nur durch Wahlbetrug gewonnen, soll versucht haben, im Nachhinein das Ergebnis in Georgia umzudrehen. Als zentraler Hinweis hierfür gilt ein Telefonat Trumps mit Georgias Wahlleiter Brad Raffensperger, das mitgeschnitten wurde. Darin fordert er Raffensperger auf, genügend Stimmen "zu finden".

Die Entscheidung, ob gegen Trump oder jemand anderen in der Sache Anklage erhoben wird, liegt bei Bezirksstaatsanwältin Fani Willis. Rechtsexperten zufolge könnten Trump mindestens drei Verstösse gegen Wahlgesetze des Bundesstaats zur Last gelegt werden: Verschwörung zur Begehung von Wahlbetrug, kriminelle Aufforderung zur Begehung von Wahlbetrug sowie vorsätzliche Beeinträchtigung der Erfüllung von Wahlpflichten.

Angriff auf das US-Kapitol

Am 6. Januar 2021 stürmten nach einer Kundgebung Trumps dessen Anhänger das US-Kapitol in Washington. Sie wollten verhindern, dass die Parlamentarier Joe Bidens Sieg bei der Präsidentschaftswahl im November 2020 offiziell bestätigen. Ein Sonderausschuss des Repräsentantenhauses hat empfohlen, Trump in vier Punkten anzuklagen: Behinderung eines offiziellen Verfahrens, Verschwörung zum Betrug der Vereinigten Staaten, Verschwörung zur Abgabe falscher Angaben sowie Anstiftung oder Unterstützung von Aufruhr. Ob Trump angeklagt wird, hat das Justizministerium zu entscheiden. Trump hat die Untersuchung als politisch motivierten Schwindel abgetan.

Fehlende Regierungsdokumente

Bei einer Durchsuchung von Trumps Luxusanwesen Mar-a-Lago in Florida am 8. August 2022 beschlagnahmte das FBI 13'000 Dokumente. Etwa 100 davon waren als Verschlusssache markiert und einige sogar als streng geheim, womit sie der höchsten Geheimhaltungsstufe unterliegen. Der vom Justizministerium eingesetzte Sonderermittler Jack Smith soll untersuchen, ob Trump nach seinem Auszug aus dem Weissen Haus Anfang 2021 in Mar-a-Lago unzulässigerweise geheime Dokumente aufbewahrte und dann versuchte, Bundesermittlungen zu behindern. Es ist rechtswidrig, geheimes Material vorsätzlich zu entfernen oder einzubehalten. Trump sieht sich als Opfer einer Hexenjagd des Justizministeriums.

Zivilklage in New York

Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James hat Trump und den nach ihm benannten Familienkonzern, die Trump Organization, im September 2022 wegen Betrugs verklagt. Der Vorwurf: Zwischen 2011 und 2021 soll der Firmenwert manipuliert worden sein und Trump soll sein Vermögen aufgebläht haben - etwa um günstiger an Kredite zu kommen. Die Zivilklage zielt darauf ab, Trump und seine Kinder Donald Junior, Eric und Ivanka dauerhaft von der Führung von Unternehmen im Bundesstaat New York auszuschliessen. Ausserdem will James erreichen, dass die Trumps mindestens 250 Millionen Dollar zurückzahlen, die angeblich durch Betrug erlangt wurden. Trump hat auch dieses Verfahren als Hexenjagd bezeichnet. Der Prozess soll im Oktober 2023 beginnen.

Verleumdungsklagen

E. Jean Carroll, eine ehemalige Kolumnistin des Modemagazins "Elle", hat zwei Klagen gegen Trump eingereicht. In beiden Fällen wirft sie ihm Verleumdung vor, weil er bestritten hat, sie Mitte der 1990er-Jahre in einer Umkleidekabine eines New Yorker Kaufhauses vergewaltigt zu haben. Carroll strengte die erste Klage an, nachdem Trump sie 2019 der Lüge bezichtigt hatte: Er kenne Carroll nicht, sie sei "nicht mein Typ" und sie habe gelogen, um den Verkauf ihrer Memoiren anzukurbeln. Die zweite Klage geht auf einen Socialmedia-Beitrag zurück, in dem Trump den Vergewaltigungsvorwurf unter anderem als Schwindel und Lüge bezeichnete.

Im Fall der ersten Klage muss ein Berufungsgericht in Washington entscheiden, ob Trump gemäßss lokalem Recht Immunität zugestanden werden soll. Die zweite Klage könnte noch im April vor Gericht landen, nachdem Trumps Antrag auf Abweisung abgelehnt wurde. 

(Reuters)