Ein grosser Teil der Anlagen von Schweizer Pensionskassen besteht aus Aktien und Obligationen. Der Kursrutsch der Aktien vom Februar und März wie auch die Krise der Anleihenmärkte treffen die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen direkt.

Auch die aufziehende Rezession hat Folgen: Mehr Arbeitslosigkeit führt tendenziell zu einem ungünstigen Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern. Dies kann ebenso eine finanzielle Belastung für die Pensionskassen werden.

Was die Krise für die Versicherten bedeutet, erklären folgende Punkte:

Drohen Versicherten finanzielle Einbussen?

Ja. Auf die eine oder andere Weise bekommen viele, die in der beruflichen Vorsorge Geld fürs Alter ansparen, die Krise zu spüren. Pensionskassen werden Sanierungsmassnahmen ergreifen - naheliegenderweise zunächst über Nullverzinsungen.

Was bedeutet Nullverzinsung?

Sollte sich 2020 als wirklich schlechtes Anlagejahr erweisen, erzielen die Pensionskassen mit ihren Anlagen eine deutlich tiefere Rendite als in den vergangenen Jahren. Weil bereits viel Geld für die Rentner benötigt wird, müssen die Renditen relativ hoch sein.

Als Folge tieferer Finanzmarktrenditen könnte eine grössere Zahl von Pensionskassen eine Nullrunde beschliessen: Auf angesparte Vermögen gibt es dann gar keinen Zins, zunächst einmal für 2020. Zur Nullverzinsung hat es in den vergangenen Jahren Rechtsstreitigkeiten gegeben - sie sind aber zulässig.  

Die Massnahme trifft Versicherte je stärker, je höher die Guthaben sind. So macht bei 300'000 Pensionskassenvermögen der Unterschied zwischen einen um null Prozent Zins immerhin 3000 Franken aus.

Müssen wir künftig mehr einzahlen?

Die monatlichen Beiträge, die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einem variierenden Verhältnis aufteilen, sind in den Reglementen der Pensionskassen festgelegt. Die Pensionskassen können diese Beiträge verändern.

Gerät eine Pensionskasse in arge Schieflage, kann von den Versicherten ein so genannter Sanierungsbeitrag erhoben werden. Diese sehr unpopuläre Massnahme wurde in der Finanzkrise zum Teil verhängt, gilt aber bei vielen Pensionskassen als tabu. Theoretisch lässt sich auch ein Betrag von den Rentnern einfordern.

Statt Beiträge zu erhöhen, werden Pensionskassen eher "sparen". Neben der Nullverzinsung kann es dann auch sein, dass Umwandlungssätze gesenkt werden oder ein Pensionskassenbezug für Wohneigentum für eine zeitlang blockiert wird.

Sinkt jetzt der Umwandlungssatz?

Im Prinzip gibt es zwei Umwandlungssätze: Der obligatorisch versicherte Teil des Lohns, das betrifft eine Spanne von 21'330 bis 85'320 Franken, wird mit 6,8 Prozent verzinst. Will heissen: Pro 100'000 Franken Alterskapital werden pro Jahr 6800 Franken ausbezahlt. Eine Senkung dieses Umwandlungssatzes wurde 2010 in einer eidgenössischen Abstimmung abgelehnt.

Im Überobligatorium, also bei Lohnanteilen über 85'320 Franken, gibt es keinen fixen Satz - und so wenden Pensionskassen seit Jahren immer tiefere Umwandungssätze an. Dies hat in erster Linie mit der demographischen Entwicklung zu tun, und nicht mit der Coronakrise.

Eine längere Krise dürfte die Entwicklung hin zu noch tieferen Umwandlungssätzen dennoch beschleunigen. Auch die seit Jahren geführte Diskussion, ob die 6,8 Prozent im Obligatorium langfristig zu hoch seien, kann schnell wieder an Fahrt gewinnen.

Wie problematisch ist eine Unterdeckung?

Sind die Verpflichtungen einer Pensionskasse höher als die verhandenen Vermögen, ist eine Einrichtung in Unterdeckung. Allerdings schwankt die Höhe des Vermögens laufend, vor allem, wenn besonders viel davon an den Finanzmärkten investiert ist.

Per Ende März 2020 dürften mehr Pensionskassen in Unterdeckung sein als Ende 2019. Je nach Reglement kann eine Unterdeckung für eine Pensionskasse heissen, dass sie ihre Anlagen umschichten oder eben, Sanierungsmassnahmen ergreifen muss.

Die Aussagekraft des Deckungsgrades über die Stabilität der Pensionskasse ist allerdings eingeschränkt. Ob eine Einrichtung langfristig ihren Verpflichtungen nachkommt, hängt viel mehr vom Verhältnis Aktive zu Rentnern ab, von der Anlagepolitik und den verfügbaren Reserven oder auch von der Konjunkturanfälligkeit der Branchen, in der die Versicherten arbeiten.

Soll man sich weiterhin privat einkaufen?

Die Frage nach dem Pensionskassen-Einkauf ist nicht nur in Krisenzeiten umstritten. Wer in die berufliche Vorsorge nachzahlen will, muss überzeugt sein, das dies der richtige Weg ist. Wichtig ist, dass man der Solidität der Pensionskasse vertraut. Bei einer Teilliquidation, also wenn viele Versicherte gleichzeitig aus einer Pensionskasse austreten (etwa bei Verkäufen von Firmenteilen oder Stellenabbau), können privat einbezahlte Gelder für die Versicherten verlorengehen.

Alternativ gibt es das Sparen in der dritten Säule: Sei es auf dem Konto, mit Aktien und Fonds, oder in der Säule 3a. Dort gilt für Angestellte weiterhin: 6826 Franken im Jahr können einbezahlt werden. Das Geld ist bis auf wenige Ausnahmen erst ab fünf Jahren vor der Pensionierung beziehbar. Dafür optimiert die Säule 3a die Steuerrechnung und zwingt zu einem disziplinierten Sparen.