Nach Angaben der Bundespolizei hatten mehrere Menschen am Abend von einer Drohne in der Nähe des Flughafens berichtet. Später habe es auch Sichtungen über dem Flughafengelände gegeben. Ob es sich um eine oder mehrere Drohnen handelte, war zunächst unklar.
32 Flüge betroffen
Die Deutsche Flugsicherung habe daraufhin am späten Abend die Start- und Landebahnen gesperrt, hiess es. Die Beamten der Landes- und Bundespolizei hätten das Gelände überwacht und nach Flugobjekten sowie Verdächtigen abgesucht - ohne Erfolg. Auch ein Polizeihubschrauber war demnach im Einsatz.
Insgesamt fielen nach Angaben des Betreibers am Donnerstagabend 17 Flüge aus. Ein Passagier sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass das Flugzeug schon auf der Startbahn gewesen sei, dann aber wieder zurück zum Terminal gerollt sei. Ab etwa 22.15 Uhr waren auch Landungen nicht mehr möglich: 15 Flüge seien stattdessen nach Stuttgart, Nürnberg, Wien und Frankfurt umgeleitet worden, wie der Betreiber auf der Internetseite des Flughafens schrieb.
Nach Angaben des Betreibers wurden Decken, Getränke und Snacks an die gestrandeten Passagiere verteilt. Zudem seien in den Terminals Feldbetten aufgestellt worden.
Flughafenverband: Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten
Am Münchner Flughafen gilt ein Nachtflugverbot für den regulären Passagierverkehr zwischen Mitternacht und 5.00 Uhr morgens. Grundsätzlich sind nach Angaben des Betreibers nur Nachtluftpost- und Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung in dieser Zeit zugelassen.
Bis Sonntag läuft noch das Münchner Oktoberfest. Das grösste Volksfest der Welt zieht jährlich mehrere Millionen Besucherinnen und Besucher aus anderen Städten und Ländern an. Auch sie könnten durch die Einschränkungen im Flugverkehr betroffen sein. Das Oktoberfest war am Mittwoch wegen einer Bombendrohung für einen halben Tag geschlossen worden.
Der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft deutscher Verkehrsflughäfen), Ralph Beisel, sagte, der Vorfall zeige einmal mehr, wie verletzlich der Luftverkehr gegenüber illegalen Drohnenflügen sei. «Der Luftverkehr braucht klare Zuständigkeiten und eine schlagkräftige Drohnendetektion und Abwehr.» Die Entscheidung, ob eine Drohne eine Gefahr darstelle und wie sie abgewehrt werde, sei und bleibe eine hoheitliche Aufgabe von Bundes- und Landespolizei.
Drohnensichtungen vergangene Woche in Schleswig-Holstein
Erst vergangene Woche waren über Schleswig-Holstein Drohnen gesichtet worden. Die Behörden prüfen den Verdacht, wonach Drohnen über kritische Infrastruktur geflogen sind, unter anderem über ein Kraftwerk in Kiel. Die Staatsanwaltschaft Flensburg leitete in der Nacht zum Freitag ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein. Wegen der teilweise im Verbund erfolgten Drohnenüberflüge liege der Anfangsverdacht einer Straftat des «sicherheitsgefährdenden Abbildens» vor.
Mehrfach hatten Drohnen in der vergangenen Woche auch den Luftverkehr in Dänemark gestört und für Verunsicherung und Chaos gesorgt.
Zahl der Störungen mit Drohnen stark gestiegen
Störungen mit Drohnen an den Flughäfen hierzulande haben nach Angaben der Deutschen Flugsicherung deutlich zugenommen. Vor gut einer Woche hatte das Unternehmen, das zu 100 Prozent dem Bund gehört, mitgeteilt, im laufenden Jahr 2025 seien bis Ende August bereits 144 Behinderungen durch Drohnen registriert worden.
Im Vorjahr seien es im selben Zeitraum 113 Vorkommnisse gewesen, im Jahr 2023 nur 99. Allein am Flughafen Frankfurt am Main, dem grössten deutschen Drehkreuz, wurden in diesem Jahr bereits 35 Behinderungen gezählt./hdo/DP/zb
(AWP)