Hintergrund sei, dass viele Praxen noch mit einer «Stapelsignatur» arbeiteten, bei der E-Rezepte erst später und gebündelt für die Abgabe in der Apotheke freigegeben werden. Der Verband forderte die Politik zum Gegensteuern auf. Seit 1. Januar 2024 sind alle Praxen verpflichtet, Rezepte als Standard elektronisch auszustellen. Anstelle der rosa Zettel können sie über drei Wege eingelöst werden: Indem man die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse in der Apotheke in ein Gerät steckt, über eine spezielle E-Rezept-App oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier./sam/DP/stk

(AWP)