Gemäss den Plänen aus Brüssel sollen Unternehmen ab einem Umsatz von 100 Millionen Euro künftig eine pauschale Abgabe leisten. Auch Schweizer Unternehmen mit Zweigniederlassungen in der EU wären davon betroffen.
Die Abgabe würde eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen, sagte Lea Flügel, stellvertretende Bereichsleiterin Finanzen und Steuern bei Economiesuisse, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Donnerstag auf Anfrage. Solche Abgaben könnten zudem Aktivitäten und Investitionen aus dem EU-Raum verlagern.
Die Europäische Kommission stellte am Mittwoch ihre Haushaltspläne für die Periode 2028 bis 2034 vor. Darin enthalten ist die Pauschalabgabe.
Massgeblich sei ausschliesslich der Nettoumsatz der permanenten Betriebsstätte in einem EU-Mitgliedstaat, nicht der des Mutterunternehmens in der Schweiz, sagte Flügel weiter. Die Abgabe würde von den EU-Staaten direkt bei der jeweiligen Niederlassung erhoben. Zur Anzahl betroffener Unternehmen konnte Economiesuisse keine Angaben machen.
Widerstand gegen Abgabe aus Berlin
Die Firmen sollen auf Grundlage ihres jährlichen Nettoumsatzes gestaffelte Abgaben nach Brüssel überweisen: 100'000 Euro bei einem Umsatz von 100 Millionen Euro bis 249 Millionen Euro, 250'000 Euro bei einem Umsatz bis 499 Millionen Euro, 500'000 Euro bei einem Umsatz bis 749 Millionen Euro und 750'000 Euro bei einem Umsatz ab 750 Millionen Euro.
Der Vorschlag der Kommission wird nun den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament unterbreitet. Ein Sprecher der deutschen Regierung liess am Mittwoch verlauten, dass die Abgabe von Berlin nicht unterstützt werde. Die Verhandlungen zwischen den europäischen Institutionen werden voraussichtlich zwei Jahre dauern.
(AWP)