Konkret geht es um zusätzliche Anpassungen in Bezug auf die zweite Tranche als Barkapitalerhöhung. Diese hätten zu einer Verschiebung der Transaktion gegenüber der zuvor angekündigten Terminierung geführt. Um eine ordnungsgemässe Durchführung der Transaktion im Interesse aller beteiligten Parteien zu gewährleisten, wurde das Datum des Abschlusses verschoben, heisst es weiter.

Der Abschluss der Transaktion steht weiterhin unter Vorbehalt verschiedener Bedingungen, darunter die Unterzeichnung verbindlicher Verträge, die Bestätigung der Bewertung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie weitere rechtliche und regulatorische Schritte. Dazu gehörten auch die Genehmigung des Börsenzulassungsantrags durch die SIX Exchange Regulation wie auch des Börsenprospekts durch die zuständige Prospektstelle.

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(AWP)