Der Nationalrat hatte die entsprechende Motion von Christophe Clivaz (Grüne/VS) bereits im Juni 2024 mit deutlichem Mehr angenommen. Am Mittwoch folgte ihm der Ständerat - mit 19 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Nun muss der Bundesrat das Tabakproduktegesetz so anpassen, dass «Puff Bars» in der Schweiz nicht mehr zum Verkauf angeboten werden dürfen. Aufladbare E-Zigaretten sollen vom Verbot ausgenommen sein.
Die Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission zeigte sich besorgt über die elektronischen Einwegzigaretten. Diese sprächen mit relativ niedrigen Preisen sowie attraktiven Geschmacksrichtungen und Designs vor allem Jugendliche an und setzten sie einem hohen Suchtpotenzial aus, hiess es zur Begründung.
Auch störte sich die Ständeratskommission am Wegwerfcharakter dieser Produkte. In neun von zehn Fällen würden die «Puffs» nicht sachgerecht entsorgt, sagte etwa Flavia Wasserfallen (SP/BE) in der Ratsdebatte. Zudem hätten Lehrpersonen berichtet, dass es bereits 12-jährige Schüler nur schwer bis zur Pause aushielten, ohne an den elektronischen Einwegzigaretten zu ziehen.
Run auf «Puff Bars» auch in der Schweiz
«Puff Bars» würden immer beliebter, hatte Motionär Clivaz bereits vor dem Nationalratsentscheid gesagt. 2022 seien bereits zehn Millionen Stück importiert worden. Jährlich würden fast 30 Prozent mehr eingeführt. Seit 2020 sind die buntfarbenen Vapes auf dem Schweizer Markt erhältlich.
Der Run auf die stäbchenförmigen Einwegzigaretten bringe jedoch grosse Nachteile mit sich, so Clivaz. Die «Puff Bars» würden nach ihrer Verwendung in Seen oder auf Wiesen landen und so die Umwelt verschmutzen. Dies verursache Kosten in Millionenhöhe.
Schäden für Umwelt und Gesundheit
Die «Puffs» würden zudem als Elektroschrott gelten, da sie Substanzen wie Lithium, Nickel oder Zink enthalten. Folglich müssten sie als Sonderabfall entsorgt werden. Die Lieferanten seien aber in neun von zehn Fällen nicht in der Lage, eine Rücknahme und das nachfolgende Recycling durchzuführen.
Grund dafür ist laut Clivaz die Unrentabilität. Das Recycling müsse wegen der Vielzahl an wiederverwendbaren Stoffen in den «Puffs» manuell durchgeführt werden.
Hinzu komme der gesundheitliche Aspekt: Fachleute in der Prävention seien alarmiert, da die «Puffs» schnell abhängig machen würden. Auch seien weitere gesundheitliche Auswirkungen der farbenfrohen elektronischen Einwegzigaretten nur unzureichend erforscht. «Stellen Sie die Gesundheit junger Menschen über den Profit chinesischer Firmen», hatte Clivaz damals im Rat gesagt.
Bundesrat wollte internationale Abkommen abwarten
Der Bundesrat beantragte ein Nein zur Motion. Nun muss er eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Restriktionen und Verkaufsmassnahmen seien seit der Einreichung des Vorstosses von Clivaz bereits angedacht worden. Der Bundesrat habe demnach eine Basis für ein Verbot in der Umweltschutzgesetzgebung. Jedoch müssten zuerst die diesbezüglichen internationalen Abkommen der Schweiz überprüft werden. Ein Verbot käme deshalb verfrüht.
Derweil sind auch auf kantonaler Ebene mehrere Vorstösse für ein Verbot der bunten Vapes eingereicht worden. So zum Beispiel in Basel-Stadt, wo der Grosse Rat im November 2024 für ein entsprechendes Verkaufsverbot von elektronischen Einwegzigaretten stimmte. Dasselbe gilt für den Kanton Bern.
(AWP)