Als Donald Trump vor genau einem Jahr in den Rosengarten des Weissen Hauses einlud, war vielen bereits klar: Da kommt etwas Grosses. Um Zölle sollte es gehen, um «unfairen Handel» und die amerikanische Wirtschaft. Als «Tag der Befreiung» feierte es der US-Präsident. In der Schweiz, der EU und anderen Teilen der Welt sorgten seine Zolltafeln hingegen für Entsetzen. Viele sahen die Welt am Rande eines Handelskrieges.
Nahezu die gesamte Welt überzog der US-Präsident an diesem Tag mit Zöllen - und machte auch vor traditionellen Partnern keinen Halt: «Der Freund ist in vielen Fällen schlimmer als der Feind», sagte er. Die US-Wirtschaft sei «geplündert», «beraubt», «vergewaltigt» worden. Nun sei die Zeit, sich dagegen zu wehren.
Seither ringen Regierungen, Unternehmen, Verbraucher und Gerichte mit den Konsequenzen. In einem wegweisenden Urteil vom Februar kassierte der Oberste Gerichtshof der USA die Zölle aufgrund deren Rechtsgrundlage weitgehend ein. Trump griff daraufhin zum nächsten Zollgesetz. Wo Trumps Zolloffensive hinführt, ist auch ein Jahr später offen.
Diese drei Baustellen könnten Trumps Zollpläne noch ausbremsen.
1. Darf Trumps Regierung die Zoll-Milliarden behalten?
Für die US-Regierung sind die Zölle aus zwei Gründen wichtig: Zum einen sollen sich mehr Unternehmen in den USA ansiedeln, statt dorthin zu exportieren, so die Hoffnung. Das Handelsdefizit der USA etwa gegenüber der EU ist Trump seit Jahren ein Dorn im Auge.
Zum anderen sieht Trump es auf die Einnahmen der Zölle ab, um unter anderem Steuererleichterungen zu finanzieren. Doch wie viel der Zolleinnahmen der Regierung zugutekommen, ist offen.
Denn vor wenigen Wochen machte ein New Yorker Gericht den Weg zu Rückerstattungen für Unternehmen frei. Importeure haben demnach Anspruch auf Rückzahlungen für bereits entrichtete Zölle, sofern es sich um die vom obersten US-Gericht kassierten Abgaben handelt. Nach Berechnungen der University of Pennsylvania geht es um etwa 175 Milliarden US-Dollar. Das entspräche etwa 2,5 Prozent des Haushalts. Unter anderem der US-Logistikkonzern Fedex hatte nach dem Urteil Klage eingereicht.
2. Wie verlässlich ist Trumps neues Zollinstrument?
Unmittelbar nach dem Urteil hatte Trump bereits das nächste Zollwerkzeug parat: erst 10, dann 15 Prozent sollten es sein. Der US-Präsident stützte sich dabei auf ein Handelsgesetz aus dem Jahr 1974, das ihm erlaubt, bis zu 150 Tage lang Zölle auf Importe zu erheben. Danach wäre eine Zustimmung des Kongresses nötig.
Experten gehen aber davon aus, dass eine solche Verlängerung wenige Monate vor den Zwischenwahlen im November unwahrscheinlich ist: Die Zölle sind nicht nur bei Handelspartnern unbeliebt, sondern auch in der eigenen Bevölkerung.
Denkbar ist, dass Trump ab dem Sommer auf ein anderes Gesetz ausweicht. Erst kürzlich leitete seine Regierung eine Untersuchung ein, ob strukturelle Überkapazitäten bei Handelspartnern zulasten der US-Wirtschaft gehen - auch bei einzelnen Branchen der Europäischen Union. In der Vergangenheit hatten die USA diesen Mechanismus genutzt, um Strafzölle gegen China zu verhängen.
Egal, auf welches Zollgesetz sich Trump am Ende stützt: Das Urteil des Obersten Gerichtshofs setzt dem Präsidenten allgemein enge Grenzen bei der Erhebung von Zöllen. Doch bis Gerichte Klarheit schaffen, könnten Jahre vergehen - ein Problem, das Trump als Präsident also womöglich nicht mehr treffen würde.
3. Verhandlungen mit der Schweiz laufen weiter
Die Schweiz wird nach Aussage von Bundespräsident Guy Parmelin wegen des Urteils des Obersten Gerichtshofs über den 31. März hinaus mit den USA über ein Handelsabkommen verhandeln. Das bedeute jedoch nicht, dass man bis im Juli zuwarten werde, um zu einem Ergebnis zu kommen, sagte Parmelin dazu in dem Bericht von RSI: «Wir verhandeln normal.» Im Dezember hatten die Schweiz und die USA im einer gemeinsamen Erklärung angekündigt, Ziel sei ein Abschluss im ersten Quartal 2026 - vorbehaltlich der jeweiligen innerstaatlichen Genehmigungsprozesse. Seit dem 24. Februar 2026 gilt für Waren aus der Schweiz ein pauschaler zusätzlicher Zollsatz von 10 Prozent, wie das Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) auf seiner Webseite schreibt.
4. EU-Parlament fordert Änderungen - EU-Deal weiter offen
Auch in der EU herrscht ein Jahr nach dem «Liberation Day» noch immer Katerstimmung. Zwar gelang es der Staatengemeinschaft nach zähen Verhandlungen, drohende Zölle in Höhe von 30 Prozent abzuwenden. Für den Ende Juli in Trumps Golfresort im schottischen Turnberry finalisierten Deal musste die EU allerdings etliche Kröten schlucken.
Hinzu kommt, dass die Vereinigten Staaten aus EU-Sicht bereits mehrfach gegen das Abkommen verstossen haben. Nur wenige Wochen nach Abschluss wurden etwa die Zölle auf mehr als 400 Produkte, die Stahl oder Aluminium enthalten, von 15 auf 50 Prozent angehoben.
Vor allem das Europaparlament will deswegen Punkte des Abkommens an Sicherheitsklauseln knüpfen und Trump damit zwingen, seine Zusagen einzuhalten. Zudem fordert es, dass die USA nach Inkrafttreten innerhalb von sechs Monaten auch die verbleibenden Zölle auf EU-Stahl- und Aluminiumderivate auf 15 Prozent senken. Der US-Botschafter in der EU, Andrew Puzder, hatte die EU zuvor davor gewarnt, noch Änderungen an dem Abkommen vorzunehmen.
(AWP)

