Der Unfall hatte sich gegen Mittag oberhalb der Talstation eines Sessellifts ereignet. Als die junge Frau, eine gute Skifahrerin mit Helm und Skibrille, die Talstation erreichen wollte, war sie gegen ein Seil geprallt, das einen Sicherheitsbereich um den Sessellift abgrenzte. Der Sturz war so heftig, dass sie ihren Helm und ihre Skibrille verlor und einige Stunden später im Spital starb.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil bestätigt das Bundesgericht die von der Walliser Justiz zehn Jahre nach dem Vorfall ausgesprochene Verurteilung zu 36 Tagessätzen bedingt. Der Pistenchef wird der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, weil er nicht dafür gesorgt hatte, dass das Seil aus der Ferne sichtbar war, beispielsweise durch Wimpel, wie dies in der Vergangenheit der Fall war.

Für die I. Strafrechtliche Abteilung übernahm der Pistenchef spezifisch eine Aufsichtsverantwortung. Er musste mit der Möglichkeit rechnen, dass Fehler gemacht werden. Da sich seine Sorgfaltspflicht gerade auf die Überwachung anderer Personen bezog, konnte er sich nicht auf das Vertrauensprinzip berufen. Die Tatsache, dass er das Seil nicht persönlich installiert hatte, hebt daher seine strafrechtliche Verantwortung nicht auf. (Urteil 6B_688/2024 vom 1. Dezember 2025)

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(AWP)