«Der Verdacht, dass ein System von Scheinselbständigkeit durch die Franchisegeberin vorgegeben oder gefördert wurde, hat sich nach umfangreichen Ermittlungen nicht bestätigt», schrieb die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.
Engel & Völkers begrüsste den Schritt. «Die Einstellung mangels Tatverdachts ist für die Betroffenen der bestmögliche Ausgang eines Ermittlungsverfahrens», sagte eine Sprecherin. Die weiteren Untersuchungen wegen des Verdachts der Beschäftigung von Scheinselbstständigen richteten sich nur noch gegen einzelne Lizenznehmer im Netzwerk.
Engel & Völkers betreibt ein Immobilienfranchisesystem. Das heisst, Unternehmer dürfen das Geschäftskonzept von Engel & Völkers gegen eine Gebühr nutzen.
Im Dezember hatten Zollbeamte nach Angaben der Staatsanwaltschaft deutschlandweit 18 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Es bestand der Verdacht, dass die Immobilienmakler sich als Selbstständige gemeldet hätten. Dennoch sollen sie von den Beschuldigten Weisungen erhalten haben./mhe/DP/stk
(AWP)